Fachseminar
Schwerpunkte
- Kurze Darstellung der wesentlichen Änderungen im Rahmen der Reform
- Die wesentlichen Ziele und ihre tatsächliche Umsetzung
- Der Erforderlichkeitsgrundsatz in der Praxis
- Vorrangige Hilfen nach § 8 Abs.1 BtOG (Eingliederungshilfe) gem. SGB IX
- Hilfe nach § 67 SGB XII, Besondere Soziale Schwierigkeiten
- Erweiterte Unterstützung § 8 Abs. 2 und § 11 Abs.3 BtOG
- Erfahrungsberichte der Modellkommunen zur Implementierung neuer Strukturen
- Veränderungen der Betreuungsstruktur nach der Reform
- Das neue Vergütungssystem für Betreuer:innen
Im Seminar wird 2 Jahre nach der Reform des Betreuungsrechts eine erste Bilanz gezogen, inwieweit die Ziele in die Praxis umsetzbar waren. Dazu werden die verschiedenen Instrumente der Reform betrachtet und im Rahmen von Best-Practice-Beispielen die Umsetzung in den Kommunen veranschaulicht. Zudem wird ein Einblick in die Veränderung der Betreuungsstruktur und des Vergütungssystems gegeben.
Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und von Betreuungsvereinen bzw. von sozialpsychiatrischen Diensten, mit Eingliederungshilfe und der Hilfen nach SGB XII Beschäftigte, selbständige Berufsbetreuer:innen
keine
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Termine
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22.09.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
23.09.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Präsenz
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12.03.2026
10:00 bis 16:30 Uhr
13.03.2026
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Präsenz
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17.09.2026
10:00 bis 16:30 Uhr
18.09.2026
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Präsenz
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?