Fachseminar
Themenbereich: Personalwesen
Disziplinarrecht in der Dienststelle - rechtssichere Durchführung eines Disziplinarverfahrens
Schwerpunkte
- Wann muss ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden?
- Das Durchführen von Vorermittlungen
- Wann ist von einem Dienstvergehen im Sinne des § 47 BeamtStG auszugehen?
- Das Disziplinarverfahren „von der Einleitung bis zur Abschlussverfügung“
- Die Beweisaufnahme
- Parallellaufendes Strafverfahren
- Bemessung der Disziplinarmaßnahme
- Erörterung der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG und der Obergerichte zum Disziplinarrecht
- Die Erstellung der Einstellungs- und der Disziplinarverfügung
- Das Rechtsschutzverfahren „vom Widerspruch bis zur gerichtlichen Klärung“
- Die Disziplinarklage
Das Bundesdisziplinargesetz sowie die Disziplinargesetze der Länder enthalten übereinstimmend den Grundsatz, dass ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden zu vermitteln, welche Schritte die Dienststelle im Vorfeld der Einleitung zur Sachaufklärung vornehmen und wie die Entscheidung über das Disziplinarmaß getroffen werden kann. Die Teilnehmenden sollen im Rahmen des Seminars zu einer rechtssicheren Einleitung und Durchführung eines Disziplinarverfahrens befähigt werden.
Dienststellenleitungen; Beschäftigte von Personalstellen; Personalvertretung
Bundesdisziplinargesetz und/oder jeweils das einschlägige Disziplinargesetz eines Landes
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anett Stemmer gern zur Verfügung.
Termine
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18.03.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
19.03.2025
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07.10.2025
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08.10.2025
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