Fachseminar
Themenbereich: Liegenschaften / Kommunalvermögen
Das Erbbaurecht und seine Anwendung in der kommunalen Praxis
Schwerpunkte
- Einordnung des Erbaurechts im Gefüge des Sachenrechts
- Gesetzlicher Inhalt und Verkehrsfähigkeit des Erbbaurechts
- Vertraglicher Inhalt mit Verfügungsbeschränkungen und Heimfallanspruch
- Erbbauzins mit Anpassungsregelungen
- Bestellung eines Erbbaurechts (mit Besprechung eines Erbbaurechtsvertrags und von Mustereintragungen im Grundstücksgrundbuch sowie im Erbbaugrundbuch)
- Verfügungsgeschäfte über das Erbbaurecht (Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung)
- Zwangsvollstreckung in das Erbbaurecht
- Gesamterbbaurecht, Wohnungserbbaurecht, Untererbbaurecht
- Erbbaurecht und Sachenrechtsbereinigung in den neuen Bundesländern
Städte und Gemeinden gehen vermehrt dazu über, Eigentum an ihren Grundstücken zu behalten und für die Schaffung von Wohnungen und von gewerblichen Bauten Erbbaurechte einzuräumen. Hinzu kommt, dass die kommunalen Körperschaften aus vergangenen Jahrzehnten einen Altbestand an Erbbaurechten verwalten. Den neuen Bundesländern wurde durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz zudem die Möglichkeit eröffnet, Gebäudeeigentum in Erbbaurechte überzuleiten. Das Erbbaurecht besitzt Doppelnatur: zum einen steht es als Belastung im Grundstücksgrundbuch, zum anderen verlautbart es im Erbbaugrundbuch das grundstücksgleiche Eigentum am Bauwerk. In diesem Seminar sollen die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit dem Erbbaurecht in der kommunalen Praxis vermittelt werden.
Beschäftigte aus Liegenschafts- und Rechtsämtern, Beschäftigte von kirchlichen Einrichtungen, sonstige Interessierte. Grundkenntnisse im allgemeinen Liegenschaftsrecht sind von Vorteil.
BGB
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Noreen Liegmann gern zur Verfügung.
Termine
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29.01.2025
09:30 bis 16:30 Uhr
30.01.2025
09:00 bis 15:00 Uhr
395,00 €
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21.05.2025
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22.05.2025
09:00 bis 15:00 Uhr
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Hybrid
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24.09.2025
09:30 bis 16:30 Uhr
25.09.2025
09:00 bis 15:00 Uhr
395,00 €
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Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?