Videoaufzeichnung
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Themenbereich: Personalwesen

(Videoaufzeichnung) Fachtagung Praxistage Beamtenrecht 2024: Brennpunkt Beamtenrecht: das Beamtenrecht in der behördlichen Praxis. Probleme, Erfahrungen, Lösungen

Schwerpunkte

  • Tagungsinhalte (Stand der Konzeption 2024/07)

Donnerstag, 12. Dezember 2024

09.00 Uhr - Eröffnung und Begrüßung

09.10 Uhr - Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamtenrecht sowie des EGMR zum Beamtenstreikverbot (Dr. Andreas Hartung)

  • Der Referent stellt anschaulich die neue, zum Teil noch nicht veröffentlichte bedeutsame beamtenrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor. Zugleich gibt er einen Überblick über anstehende Entscheidungen und ihre möglichen Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis. Der Referent geht in seinem Vortrag auch auf das Urteil des EGMR vom 14.12.2023 ein, das ein Beamtenstreikverbot auch mit der EMRK im Einklang stehend erachtet.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Die Schwerpunkte des Vortrages werden im Laufe der folgenden Monate präzisiert und richten sich nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamtenrecht

10.30 Kommunikationspause

10.50 Uhr - Weniger Mitarbeitende - mehr Arbeit! Wie lassen sich Beamte und Beamtinnen zu mehr Arbeitszeit bewegen? (Dr. Leonhard Kathke)

  • Die Aufgaben im öffentlichen Dienst werden eher mehr als weniger. Bei den Mitarbeitenden ist es tendenziell umgekehrt. Die "Baby Boomer" sind im oder auf dem Weg in den Ruhestand. Die Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs stellt sich als zunehmend schwieriger dar. Haushalterische Vorgaben beschränken den Spielraum am Arbeitsmarkt, auf dem sich nicht nur gute Bewerberinnen und Bewerber häufig aus verschiedenen Angeboten das für sie Beste aussuchen können. Damit stellen sich Fragen, wie die vorhanden Beamtinnen und Beamten dazu gebracht werden können, länger oder mehr zu arbeiten. In seinem Vortrag wird der Referent solche Fragen beantworten und durchaus auch unbequeme Lösungswege vorschlagen.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Beispiele gesetzgeberischer Ansätze für eine längere Lebensarbeitszeit
  • Beispiele für gesetzgeberische Überlegungen, (Alters-)Teilzeit einzuschränken
  • Teilzeitbeschränkungen durch Nutzung gesetzlicher Möglichkeiten seitens der Personalverwaltungen
  • Nutzung von Mehrarbeit
  • Möglichkeiten bei der Arbeitsorganisation
  • Minimierung von Wechseln zu anderen Dienstherren
  • Risiken einzelner Vorgehensweisen, insbesondere Ausweichstrategien bei "Zwangsmaßnahmen"

12.00 - Mittagspause

13.00 Uhr - Eignung im öffentlichen Dienst Barrieren und Möglichkeiten für das Beamtenverhältnis (Christiane Juny)

  • Die Eignung spielt bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerber für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis eine zentrale Rolle. Dabei stehen folgende Überlegungen im Mittelpunkt: Ist der Bewerber charakterlich für das Beamtenverhältnis geeignet? Wie wird die gesundheitliche Eignung bewertet? Im Vortrag sollen aktuelle Fragestellungen bei den verschiedenen Beamtengruppen beleuchtet werden.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Die Eignung als ein Element der Bestenauslese
  • Beurteilung der charakterlichen Eignung
  • Inwieweit beeinflussen frühere (strafrechtliche) Verfehlungen die Eignungsbeurteilung?
  • Spezifische Anforderungen an die gesundheitliche Eignung in den verschiedenen Beamtengruppen
  • Welche Rolle spielen Vorerkrankungen bei der Bewertung der Eignung?
  • Fazit und Ausblick

14.30 Uhr - Kommunikationspause

15.00 Uhr - Die amtsangemessene und laufbahngerechte Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten (Kristina Dörnenburg)

  • Die Umsetzung des Anspruchs auf amtsangemessene und laufbahngerechte Beschäftigung der Beamtinnen und Beamten scheint in der Praxis häufig problematisch. Dieser Vortrag zeigt die Herausforderungen beim Einsatz der Beamtinnen und Beamten auf und gibt praktische Hinweise zur Wahrung des Anspruchs auf amtsangemessene und laufbahngerechte Beschäftigung.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Gesetzliche Grundlagen des Anspruchs auf amtsangemessene und laufbahngerechte Beschäftigung
  • Praktische Relevanz des Anspruchs im Rahmen der Umsetzung
  • Organisationsermessen des Dienstherrn
  • Regel-Ausnahme-Verhältnis bei beschränkter Dienstfähigkeit
  • Laufbahngerechte Beschäftigung von besonderen Beamtengruppen, hier: von Feuerwehrbeamtinnen und -beamten
  • Auswirkungen einer nicht amtsangemessenen und laufbahngerechten Beschäftigung

16.15 Uhr Ende des ersten Tagungstages

Freitag, 13. Dezember 2024

09.00 Uhr - Streitpunkt Dienstunfähigkeit Von den schwierigen Wegen zur Dienstunfähigkeit gegen den Willen der Beamtin oder des Beamten (Prof. Thorsten Masuch)

  • Der Anteil der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit ist erheblich. Hinzu kommen die Fälle, in denen der Dienstherr möglicherweise vor dem eher aufwendigen Verfahren zurückschreckt. Hieran zeigt sich die erhebliche praktische Relevanz der Frage, welche Bedingungen der Dienstherr bei dieser Ruhestandsversetzung zu beachten hat. Wann ist er fähig, eine Beamtin oder einen Beamten als dienstunfähig einzustufen zu können?

Schwerpunkte des Vortrags

  • Grundlagen der Dienstunfähigkeit
  • Untersuchungsaufforderung und Folgen einer Verweigerung
  • Rechtsschutz gegen die Aufforderung und § 44a S. 1 VwGO
  • Ärztliche Untersuchung
  • Anderweitige Verwendbarkeit der Beamtin oder des Beamten
  • Suchpflicht des Dienstherrn

10.30 Uhr Kommunikationspause

11.00 Uhr - Die Nebentätigkeit und Nebentätigkeitsbeschränkungen für Beamtinnen und Beamte. Rechtliche Grundlagen und Praxisfragen (Dirk Lenders)

  • Nebentätigkeit ist die Wahrnehmung eines Nebenamtes oder die Ausübung einer Nebenbeschäftigung. Das Nebentätigkeitsrecht der Beamtinnen und Beamten spielt in der Praxis eine nicht unerhebliche Rolle. Es ist für die Bundesbeamtinnen und -beamten in §§ 97ff. BBG und in der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV) geregelt. Auf Landesebene gelten § 40 BeamtStG sowie die konkretisierenden jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen. Die Systematik der gesetzlichen Regelungen ist anspruchsvoll. Dabei stellen sich die gesetzlichen bundes- und landesrechtlichen Regelungen nicht einheitlich dar. Der Referent erörtert in seinem Vortrag die wesentlichen rechtlichen Regelungen, die in der Praxis auftretenden typischen Fallkonstellationen sowie die hierzu ergangene aktuelle Rechtsprechung.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Genehmigungspflichtige und anzeigepflichtige Nebentätigen
  • Die hauptberufliche Bindung der Beamtinnen und Beamten
  • Die Informationspflicht der Beamtinnen und Beamten gegenüber der Dienststelle
  • Die Untersagung/Einschränkung der Nebentätigkeit
  • Die Beeinträchtigung dienstlicher Interessen bei Ausübung der Nebentätigkeit auf
  • Disziplinarrechtliche Konsequenzen der rechtswidrigen Ausübung einer Nebentätigkeit
  • Die Anzeigepflicht von Beamtinnen und Beamten im Ruhestand
  • Aktuelle Rechtsprechung

12.30 Uhr Podiumsdiskussion Die Neuregelungen des Disziplinarrechts auf dem Prüfstand. Ihre Fragen - unsere Antworten

13.15 Uhr - Ende der Tagung

Moderation Herr Dirk Lenders

Sehr geehrte Damen und Herren, das Beamtenrecht ist in Bewegung. Am 1. April 2024 ist die Reform des Disziplinarrechts des Bundes in Kraft getreten. Damit können - so die Intention des Gesetzgebers - Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Künftig werden alle Disziplinarmaßnahmen (Zurückstufung, Aberkennung des Ruhegehalts), einschließlich der Entfernung aus dem Dienst, durch Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde ausgesprochen. Das langwierige verwaltungsgerichtliche Disziplinarklageverfahren entfällt. Politische Beamtinnen und politische Beamte müssen sich künftig während des einstweiligen Ruhestands anders als bisher durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Auch in den Ländern werden beamtenrechtliche Regelungen verschärft. Brandenburgs Beamte werden zukünftig noch vor der Vereidigung auf Verfassungstreue überprüft (Regelanfrage beim Verfassungsschutz). In unserer Tagung werden wir die gesetzlichen Neuregelungen vorstellen und im Rahmen einer offenen Podiumsdiskussion die Auswirkungen in der Praxis diskutieren. Im Mittelpunkt der Vorträge werden darüber hinaus in bewährter Weise die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamtenrecht sowie weitere Brennpunktthemen des Beamtenrechts in der Praxis behandelt. Die Fachtagung Beamtenrecht 2024 richtet sich sowohl an langjährige wie auch erstmalig mit dem Beamtenrecht befasste Bedienstete. Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu dieser Tagung live oder online begrüßen zu dürfen.

Führungskräfte und Beschäftigte aus Personalverwal­tungen; Mitglieder von Personalvertretungen; Interessierte Beschäftigte aus Fachabteilungen, Fortbildungsbeauftragte; Personalentwickler; Beschäftigte die mit Personalfragen befasst sind; Interessenten, die sich generell mit dieser Thematik vertraut machen möchten.

Sie erwerben einen Zugriff auf die Aufzeichnung der Fachtagung für 3 Monate. Das Begleitskript ist nicht Bestandteil des Videokaufs. Bitte beachten Sie: mit der Buchung der Teilnahme an der Video-Version des Fachtags erhalten Sie den Zugangslink für e i n e n Teilnehmenden. Sollten weitere Teilnehmer:innen an der Video-Version der Tagung teilnehmen wollen, brauchen Sie weitere Lizenzen. Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingung führt zu Nachforderungen.

Kundenservice KBW e. V.

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.

Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anett Stemmer gern zur Verfügung.

Termine

CODE 1212PES24VID
12.12.2024
10:00 bis 16:30 Uhr
13.12.2024
08:00 bis 13:30 Uhr
499,00 €
Online (Video)
 
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