Videoaufzeichnung
Themenbereich: Personalvertretungsrecht / Gleichstellungsfragen
(Videoaufzeichnung) Fachtagung Personalvertretungsrecht 2024. Das Personalvertretungsrecht in der Praxis. Probleme - Erfahrungen - Rechtsentwicklungen
~Schwerpunkte (Stand 2024/06)
- Schwerpunkte (Stand 2024/06)
- Tagungsinhalte (Stand der Konzeption 2024/06)
- Alternative Präsenz- oder Online-Fachtagung. Sie haben die Wahl zwischen einer Online-Zuschaltung oder einer Präsenzteilnahme. Alle Vorträge der Präsenztagung werden online übertragen.
Montag, 16. September 2024
09.00 Uhr - Eröffnung und Begrüßung
09.10 Uhr - Aktuelle Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht (Dirk Lechtermann)
- Die Zusammenarbeit von Personalrat und Dienststelle wird nicht allein durch das jeweils einschlägige Personalvertretungsgesetz bestimmt. Wesentlichen Einfluss hat vielmehr auch die Rechtsprechung der besonderen personalvertretungsrechtlichen Spruchkörper bei den Verwaltungsgerichten. Der Referent stellt anschaulich die neusten, für die Praxis bedeutsamen personalvertretungsrechtlichen Entscheidungen vor und erläutert diese mit Blick auf deren Auswirkungen für die tägliche Arbeit in der Dienststelle. Im Sinne der Aktualität werden die Schwerpunkte des Vortrags erst kurzfristig festgelegt.
10.30 Uhr - Kommunikationspause
- 11.00 Uhr - Neue Beteiligungsrechte und ihre mögliche Ausgestaltung durch Dienstvereinbarungen und Initiativrecht (Heinz Eilers)
- In dem Vortrag werden die Schaffung neuer und die Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände mit dem Ziel vorgestellt, Personalräte zu ermuntern und zu ermutigen, nicht nur auf die Wahrung dieser Rechte zu achten, sondern sich bei Bedarf auch aktiv in die Ausgestaltung gegenüber der Dienststelle einzubringen. Hierfür ist die Dienstvereinbarung (zu vereinbaren zwischen Dienststelle und Personalrat) das Mittel der Wahl. Bei Mitbestimmungstatbeständen greift - auch das ist ein Reformschritt - inzwischen beim bestehenden Initiativrecht des Personalrates eine sogenannte Aktionsfrist von 6 Wochen, in der sich die Dienststelle mit der Angelegenheit beschäftigen und entscheiden soll.
- Schwerpunkte des Vortrags:
- Neue Mitbestimmung bzw. Präzisierung in den Bereichen flexibler Arbeitsformen und -zeiten, Anordnung von Mehrarbeit, der Vereinbarung von Beruf, Pflege und Familie sowie des betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagement
- Initiativrecht in der konkreten Anwendung und Hintergrund der Einführung der "Aktionsfrist", einschließlich der neuen Möglichkeit von einvernehmlichen Fristabsprachen bei der Einleitung von Beteiligungen bei der Mitbestimmung und Mitwirkung
- Darstellung des Wegs zum Zustandekommen einer Dienstvereinbarung in dem von Heinz Eilers entwickelten "KEVIA-Prozess" als strukturelle Hilfestellung
- Neuer Mitwirkungstatbestand bei der Privatisierung von Aufgaben
- 12.15 Uhr - Mittagspause
- 13.15 Uhr - Die „übliche“ berufliche Entwicklung - Rechtlicher Rahmen und Praxisfragen (Carlo Weber)
- In diesem Vortrag geht es um die rechtlichen Grundsätze im Hinblick auf die „übliche“ berufliche Entwicklung freigestellter Personalratsmitglieder. Die Teilnehmer:innen erfahren zudem, welche Fragen und Probleme in der Praxis auftreten - und wie damit umgegangen werden kann. Sie sind ausdrücklich aufgefordert, sich mit ihren Fragen in die Diskussion einzubringen.
- Schwerpunkte des Vortrags:
- Grundwissen und rechtlicher Rahmen: Was ist die „übliche“ berufliche Entwicklung? Wie kann eine „fiktive Nachzeichnung“ durchgeführt werden?
- Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es für (betroffene) Personalräte?
- Wann liegt eine unzulässige Benachteiligung und wann eine unzulässige Begünstigung vor?
- Wie funktioniert die Vergleichsgruppenbildung?
- Welche Fragen und Probleme treten in der Praxis auf? Welche Antworten und Lösungen gibt es?
- 14.15 Uhr - Kommunikationspause
- 14.45 Uhr - Schulungsanspruch und Freistellung - Gesetzlicher Anspruch und Wirklichkeit. Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und Praxisprobleme (Friedrich-Wilhelm Heumann)
- Für die Fortbildung von Personalräten gelten klare gesetzliche Regelungen. Dennoch werden Personalräte oft mit Einwänden gegen den Seminarbesuch oder die damit verbundenen Kosten konfrontiert. In der Nach-Coronazeit haben sich neben Präsenzveranstaltungen auch Webinare und Hybridseminare etabliert. Gerade die Online-Teilnahme ist für den Dienstherrn kostengünstiger - fallen doch hier z.B. die Fahrt- und Übernachtungskosten weg. Deshalb gibt es in der Praxis regelmäßig Auseinandersetzungen zwischen Dienststellenleitung und Personalräten. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 7. Februar 2024 - 7 ABR 8/23 - entschieden, dass der Personalrat eigenverantwortlich entscheiden kann, ob die Mitglieder eine Präsenz- oder Online-Schulung buchen und der Dienstherr hierbei auch die Kosten der Unterkunft und Verpflegung zu tragen hat. In seinem Vortrag wird der Referent die rechtlichen Grundlagen des Schulungsanspruchs, die Rechtsprechung des BAG sowie die Auswirkungen auf die Praxis darstellen.
- Schwerpunkte des Vortrags:
- Rechtliche Grundlagen der Weiterbildung der Personalvertretung im BPersVG, den LPVG und dem BetrVG
- Streitpunkt Erforderlichkeit der Schulung
- Verfahrensabläufe im Personalrat
- Weiterbildung auch für Ersatzmitglieder?
- Anrufung der Einigungsstelle / des Arbeitsgerichts durch den Arbeitgeber - Verfahrensschritte
- Aktuelle Rechtsprechung des BAG vom 7.2.2024 - und nun?
- 16.00 Uhr - Ende des ersten Tagungstages
Für Interessenten
- 16.30 Uhr - Fachliches Rahmenprogramm
- 20.00 Uhr - Arbeitsessen
Dienstag, 17. September 2024
- Fachforum 1
- 09.00 Uhr - Fallstricke bei der Beteiligung der Personalräte in den Beteiligungsverfahren und wie sie erkannt und gebannt werden können (Friedrich-Wilhelm Heumann)
- Viele Personalräte, zumal wenn sie das Amt neu angetreten haben, berichten immer wieder, dass ihre Beteiligung an beteiligungspflichtigen Maßnahmen gerade immer dann nicht geschieht, wenn sie noch nicht geschult wurden. Eine weitere Taktik besteht darin, sie gerade dann zu beteiligen, wenn sie noch nicht viel wissen und auf Fehler zu warten. Andere wiederum beklagen, dass ihre Beteiligung ganz einfach von der Dienststellenleitung „vergessen“ wurde. Für viele Personalräte lösen diese und andere Verhaltensweisen schon sehr früh ein Gefühl der Ohnmacht aus, dem es zu begegnen gilt, um zu verhindern, dass sie ihr Amt vorzeitig aufgeben. Der Vortrag dient dazu, die Fälle der rechtswidrigen Nichtbeteiligungen zu benennen und Strategien aufzuzeigen, wie ihnen zu begegnen ist.
- Schwerpunkte des Vortrags:
- Die gänzliche Nichtbeteiligung in Mitbestimmungs- und Mitwirkungsangelegenheiten
- Die Beteiligung des Personalrats zur Unzeit
- Die Vermengung von Informationsverfahren mit den Antragsverfahren
- Die Verkürzung der Beteiligungstatbestände durch angeblich irrelevante Stellungnahmen des Personarats
- Die Vermeidungsstrategien um die Einigungsstelle nicht anzurufen
- Die nicht begründete Kürzung der regelmäßigen Stellungnahmefrist durch die Dienststellenleitung
- Fachforum 2 (für Personalräte aus Jobcentern)
- 09.00 Uhr - Die Inhalte des Fachforums richten sich nach den thematischen Vorschlägen der Teilnehmer:innen. Dazu erfolgt vorher eine Abfrage.
- 10.30 Uhr - Kommunikationspause
- 11.00 Uhr - Berufliche Entwicklung von voll- bzw. überwiegend freigestellten Personalratsmitgliedern (Dirk Lenders)
- In der Praxis gibt es immer wieder Unsicherheiten und auch unterschiedliche Auffassungen zwischen Personalrat und Dienststellen-Leitung zur beruflichen Entwicklung von voll- bzw. überwiegend freigestellten Personalratsmitgliedern. Der Vortrag behandelt zunächst die Personalratsmitglieder, die nicht grundsätzlich freigestellt sind, die aber einen Anspruch für die Zeit der Wahrnehmung ihrer Personalratsarbeit haben. Worauf ist hierbei zu achten? Zu welchem Zeitpunkt muss für die voll- oder überwiegend freigestellten Personalratsmitglieder eine Vergleichsgruppe gebildet werden? Hierauf wird genauso im Vortrag eingegangen wie auf die Kriterien, die hierbei maßgebend sind. Behandelt wird auch die Frage, wie alt die Beurteilungen sein dürfen, die der Nachzeichnung zugrunde gelegt werden. Angestellte werden in aller Regel nicht beurteilt. Deshalb wird im Vortrag der Frage nachgegangen, wie die Nachzeichnung bei angestellten Personalratsmitgliedern bestmöglich zu erfolgen hat.
- Schwerpunkte des Vortrags:
- Zeitweilige Freistellung für erforderliche Personalratsarbeit
- Voll vom Dienst freigestellte Personalratsmitglieder/Vertrauensleute für schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf fiktive Laufbahnnachzeichnung. Ab welchem Freistellungsgrad sind überwiegend freigestellte Personalratsmitglieder ebenfalls in ihrer beruflichen Entwicklung nachzuzeichnen? Wie erfolgt die fiktive Nachzeichnung bei Beamtinnen und Beamten und wie erfolgt sie bei Angestellten?
- Besteht ein Recht auf Teilnahme an Stellenausschreibungen und was ist hierbei konkret zu beachten?
- Ist die Dienststelle verpflichtet, die vom Dienst überwiegend bis vollfreigestellten Personalratsmitglieder hinsichtlich ihrer weiteren beruflichen Entwicklung zu qualifizieren?
- Was kann der Personalrat veranlassen, wenn die Dienststelle die berufliche Entwicklung von überwiegend bis vollfreigestellten Personalratsmitgliedern nicht fördert?
- 12.15 Uhr - Podiumsdiskussion - Teilnehmer:innen fragen. Unsere Experten antworten.
- gg. 13.15 Ende der Tagung
Dozenten für dieses Thema
Friedrich-Wilhelm Heumann
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann verfügt über eine sehr lange praktische Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Parallel zu seiner …
Dirk Lenders
RA Dirk Lenders ist seit 1994 selbständiger Rechtsanwalt. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich des gesamten öffentlichen Dienstrechts, des …
Dirk Lechtermann
Dirk Lechtermann ist Vorsitzender Richter am OVG NRW in Münster und leitet seit vielen Jahren die dortigen Fachsenate für Personalvertretungssachen. …
Heinz Eilers
Heinz Eilers (Regierungsdirektor a.D.) war zuletzt 18 Jahre als Referent für Grundsatzfragen der Kultur und der Medien sowie Film, Theater und …
Carlo Weber
Carlo Weber arbeitet seit 2022 als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht - seit 2023 gemeinsam mit Michael Kröll in der Kanzlei Kröll & Weber Rechtsanwälte in …
Die Personalratsarbeit unterliegt einem ständigen Wandel. Um die Beteiligungsrechte kompetent ausüben zu können, benötigen die Personalvertretungen rechtlich fundierte Kenntnisse. Einerseits sollen und müssen sie die Interessen der Tarifbeschäftigten und der Beamten gegenüber der Dienststelle vertreten. Andererseits lassen sich viele Probleme einfacher und konfliktfreier im partnerschaftlichen Miteinander zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung lösen. Im Rahmen unserer diesjährigen Fachtagung vermitteln erfahrene Experten das nötige Wissen und geben Antworten auf aktuelle Fragen aus der Praxis. Die Vorträge sollen die Teilnehmer:innen zu einer intensiven fachlichen Diskussion anregen.
Personalräte, Personalratsmitglieder, Personalverantwortliche, Dienstellenleiter/innen, Personaldezernenten, Personalreferenten
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Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0916PGT24VID
31.12.2024
08:30 bis 13:00 Uhr
499,00 €
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