Videoaufzeichnung
Themenbereich: Seminare zum SGB II und zu angrenzenden Gesetzen
Fachtagung Sozialrecht 2025 (Videoaufzeichnung nur 2. Tag): Zukunft des SGB II - Herausforderungen und Chancen in unsicheren Zeiten Neu
Schwerpunkte
- (Stand der Konzeption März 2025 - Änderungen vorbehalten.)
Freitag, 23. Mai 2025
-> Fortsetzung der Tagung in einem gemeinsamen Forum
08.45 Uhr - Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II (Dr. Björn Harich, Richter am Bundessozialgericht)
- Wie auch in den vergangenen Jahren hat das Bundessozialgericht im Schwerpunkt über die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, über Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie über Leistungsausschlüsse - insbesondere an der Schnittstelle zum Aufenthaltsrecht - entschieden.
Schwerpunkte des Vortrages
- Gilt der dreimonatige Leistungsausschluss für Ausländer auch für Familienangehörige, die einem Drittstaatsangehörigen mit einer Niederlassungserlaubnis nachziehen? Schließen sich die Inanspruchnahme der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit und ein (fünfjähriger) „gewöhnlicher Aufenthalt“ im Bundesgebiet im Sinne der Rückausnahme vom Leistungsausschluss aus?
- Ist der Erlös aus dem Verkauf von zum Schonvermögen zählenden Fondsanteilen als Einkommen zu berücksichtigen oder handelt es sich lediglich um eine Vermögensumschichtung? Handelt es sich bei Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage um „Einkommen aus Erwerbstätigkeit“?
- Können Leistungen für die Heizung auf das angemessene Maß abgesenkt werden, wenn die Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters nur eine Bruttowarmmiete ausgewiesen hat? Kann ein Eigenheimbesitzer, der mit seinem Versorger einen „Inklusivvertrag“ für die Heizung (Wärmelieferung einschließlich Einbau und Wartung einer Heizungsanlage) abgeschlossen hat, die Kosten insgesamt als Bedarfe für Unterkunft und Heizung geltend machen oder handelt es sich um eine unzulässige Vermögensbildung?
- Muss sich in einer Optionskommune der Sozialhilfeträger die Kenntnis des Jobcenters im Erstattungsverhältnis zurechnen lassen? Sind erst im Überprüfungsverfahren vorgelegte Unterlagen zum Nachweis leistungserheblicher Tatsachen bei der Überprüfung einer abschließenden Entscheidung zu berücksichtigen?
09.50 Uhr Kommunikationspause
-> Praxisforum mit zwei parallelen Vorträgen (10.15 Uhr bis 11.15 Uhr)
10.15 Uhr - Blick von innen Wie sollte es mit dem Bürgergeld weitergehen? Ein Praxisbericht. (Udo Afeldt)
- Im Mittelpunkt des Vortrages sollen die komplexen Rahmenbedingungen stehen, unter denen die Jobcenter in den vergangenen Jahren operieren mussten, um die Ziele des Bürgergeldes zu verwirklichen und gleichzeitig eine effektive Unterstützung für Arbeitssuchende zu gewährleisten. Was hat das Bürgergeld bewirkt - oder auch nicht? Wo klemmt es in der Praxis? Welche Auswirkungen hatten und haben die finanziellen engeren Spielräume und die rechtlichen Änderungen auf die Tätigkeit des Leistungsbereichs? Wie sind die kurzfristig rechtlichen Änderungen, und damit einhergehend der Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine umgesetzt worden? Was hinderte und hindert die Mitarbeiter/innen an einer effektiven Umsetzung der gesetzlichen Regelungen? Was wird in der Praxis von einer Nachfolgeregelung erwartet? Auf diese Fragen wird der Referent in seinem Vortrag eingehen und die Teilnehmer/innen zu einer intensiven Fachdiskussion anregen.
10.15 Uhr - Digitale Transformation im kommunalen Jobcenter - Zwischenbetrachtung aus zwei Perspektiven (Stephan Idel und Markus Keller)
- Seit 2017 versucht der Bund u.a. mit den OZGs die Verwaltung für Bürger/innen und Unternehmen durch digitale Angebote einfach, sicher und von überall jederzeit attraktiv zu machen. Zu Teilen gelang das - nicht! Antragsstrecken und Digitalisierungsstraßen wurden für SGB II und XII OZG-konform entworfen und nur teilweise umgesetzt. Währenddessen geht die BA digital voran mit Angeboten, die weit und tief greifen. Bei den Kommunen mit ihren Jobcentern und Sozialämtern sieht das anders aus. Woran liegt das? Es hat Gründe, die aus dem Maschinenraum digitaler Transformation selbst stammen, aber auch aus der faktischen Verfasstheit des Steuerungsrahmens herrührt. Aus Mikro- wie Makroperspektive betrachten die beiden Referenten den bislang gelaufenen Prozess. Lassen sich daraus Bedingungen für die Besserung und Beschleunigung der Digitalisierung in Kommunen ableiten? Nach dem Einstieg mit mehreren Impulsen wollen soll dies anhand der Fragen und Erfahrungen der anwesenden Praktiker/innen erörtert werden.
11.15 Uhr - Kommunikationspause
-> Praxisforum mit zwei parallelen Vorträgen (11.35 Uhr bis 12.15 Uhr)
11.35 Uhr - Was der Tod mit der Rente und den Leistungen nach dem SGB XII und SGB II zu tun hat (Sabrina C. Müller)
- Die Zuständigkeit ist glasklar- Hinterbliebenenrenten nach dem SGB VI haben keine Auswirkung auf die Zuständigkeiten nach dem SGB II und XII. Alles klar oder doch nicht? Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) sind nachrangig im Sozialrecht. Das bedeutet, dass vorrangige Einkommen und Sozialleistungen wie Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- oder Waisenrente) zuerst in Anspruch werden müssen, bevor ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Hierzu gibt es eine Beratungspflicht nach §14 SGB I. Klingt logisch und einfach oder? Aber was ist mit der Hinterbliebenenrente nach dem vorletzten oder geschiedenen Ehegatten? Oder der Erziehungsrente? Oder eine Rückabwicklung des Versorgungsausgleiches? Wenn das für Sie neu klingt, ist der Vortrag genau das richtige! Er gibt einen Überblick über die verschiedenen Renten wegen Todes und deren Voraussetzungen. In diesem Zusammenhang werden praxistaugliche Kniffe und Hilfen im Hinblick deren Prüfung und Geltendmachung gegeben.
11.35 Uhr - Brennpunkt Außen- und Ermittlungsdienst im Jobcenter. Worauf es in der Praxis ankommt (Hans Jürgen Drews)
- Die Jobcenter können in begründeten Einzelfällen zur Klärung von Leistungsfragen Außenermittlungen - insbesondere Hausbesuche - durchführen. Der Außen- und Ermittlungsdienst sieht sich dabei als Instrument der Leistungsgewährung. Seine Aufgabe besteht darin, die Voraussetzungen zur zweckentsprechenden und bedarfsgerechten Entscheidung durch die fallführende Leistungssachbearbeitung zu ergänzen sowie bei Bedarf dem Fallmanagement und der Vermittlung bei der beratenden Tätigkeit Unterstützung vor Ort zu gewähren. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen von Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen, beziehen oder bezogen haben, vorliegen bzw. vorlagen. In diesem Rahmen sollen Sachverhalte überprüft werden, die nicht allein aufgrund der Aktenlage beurteilt werden können. Im Ergebnis soll die Arbeit des Außendienstes nicht nur ungerechtfertigten Leistungsbezug und Leistungsmissbrauch verhindern, sondern auch zu einer rechtmäßigen und zweckmäßigen Leistungsgewährung beitragen. In seinem Vortrag schlägt der Referent einen Bogen von den rechtlichen Grundlagen über die typischen Handlungsfelder bis zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Behörden.
-> Abschluss der Tagung in einem gemeinsamen Forum
12.30 Uhr Abschließende Podiumsdiskussion Wo uns in der Praxis der Schuh drückt. Teilnehmer/innen fragen. Expert/innen antworten
- Moderation: Frau Sylvia Pfeiffer
- Tagungsort: Abacus Tierpark Hotel, Franz-Mett-Straße 3 - 9, 10319 Berlin
- Teilnahmegebühren: bei Besuch einzelner Tage 349,00 € pro Tag
Dozentinnen und Dozenten für dieses Thema

Sylvia Pfeiffer
Sylvia Pfeiffer ist seit 2001 für das Kommunale Bildungswerk tätig. Sie hat fast 20 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet und zwar in den Bereichen …

Udo Afeldt
Herr Udo Afeldt ist als Bereichsleiter für finanzielle Leistungen im Jobcenter Landkreis Osnabrück - einer Optionskommune - tätig. Sein …

Markus Keller
Herr Markus Keller ist seit Juni 2021 für die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) tätig und leitet das Büro Berlin. Von 2005 bis …

Hans Jürgen Drews
Herr Drews ist Leiter des sozialen Bereichs bei der Stadt Erkelenz. Zuvor leitete er beim Jobcenter der Städteregion Aachen den Bereich …

Dr. Björn Harich
Richter am Bundessozialgericht, zurzeit zuständig für die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für den Kinderzuschlag (4. Senat). Vor der Wahl zum …

Sabrina C. Müller
Sabrina C. Müller leitet ab 01.10.2024 den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bei der Stadt Plettenberg. Zuvor war sie über 3 Jahre …

Stephan Idel
Stephan Idel ist gelernter Politik- und Sozialwissenschaftler und Psychotherapeut. Seit 2000 ist er Gesellschafter und Geschäftsführer der prosozial …
Das Bürgergeld, 2023 als Nachfolger von Hartz IV eingeführt, war eines der zentralen Themen im vorigen Bundestagswahlkampf. Während SPD, Linke und Grüne am Bürgergeld festhalten wollen, fordern CDU/CSU, FDP, aber auch die AfD, dessen Abschaffung oder grundlegende Reformen. Die Union plant, das Bürgergeld durch eine "Neue Grundsicherung" zu ersetzen, die das Prinzip des "Förderns und Forderns" stärker betont. Andere Parteien wie die Linke streben eine Erhöhung des Regelsatzes und eine sanktionsfreie Mindestsicherung an. Diese kontroversen Positionen spiegeln grundlegende Unterschiede in den Ansätzen zur Arbeitsmarktpolitik und sozialen Sicherung wider. Die kommenden Wochen werden richtungsweisend für die Zukunft der Grundsicherung in Deutschland sein. Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Rechtsprechung, Politik und aus der Praxis werden in ihren Tagungsvorträgen die aktuellen Entwicklungen aufgreifen und sich denjenigen Themen widmen, die für die Praxis von besonderer Relevanz sind. Sozialpolitiker:innen aus dem Bundestag sind eingeladen, auf dieser Tagung ihre Standpunkte zur Fortentwicklung des SGB II darzulegen und mit der Praxis ins Gespräch zu kommen.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu dieser Tagung live oder online willkommen heißen zu dürfen.
Beschäftigte im Bereich Führung und Beschäftigte aus Jobcentern, Agenturen für Arbeit und Sozialämtern sowie für interessierte Personen
Sie erwerben einen Zugriff auf die Aufzeichnung der Fachtagung für 3 Monate. Das Begleitskript ist nicht Bestandteil des Videokaufs. Bitte beachten Sie: mit der Buchung der Teilnahme an der Video-Version des Fachtags erhalten Sie den Zugangslink für e i n e n Teilnehmenden. Sollten weitere Teilnehmer:innen an der Video-Version der Tagung teilnehmen wollen, brauchen Sie weitere Lizenzen. Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingung führt zu Nachforderungen.

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Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Termine
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23.05.2025
08:45 bis 13:00 Uhr
349,00 €
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