Videoaufzeichnung
Code VLT24VID-1

Fachtagung Vollstreckungsrecht Berlin 2024 - Aktuelle Rechtsentwicklung, Rechtsprechung und Praxisfragen in der Vollstreckung (Videoaufzeichnung erster Tagungstag)

Schwerpunkte

  • Tagungsinhalte (Stand der Konzeption 2024/01)

Donnerstag, 18. April 2024

10.00 Uhr Eröffnung und Begrüßung (Herr Prof. Ulrich Keller)

10.15 Uhr Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung zum Vollstreckungsrecht (Prof. Ulrich Keller)

  • Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein sehr volatiles Rechtsgebiet, ständig gibt es Neuerungen. Zu erwähnen sind etwa die Einführung neuer Vollstreckungsantrags-Formulare, die Einführung und der Zwang zum elektronischen Rechtsverkehr. Hinzu kommt immer wieder neue Rechsprechung zu Einzelfragen, etwa bei der Lohnpfändung oder der Kontenpfändung. Der Vortrag greift diese Rechtsentwicklungen auf und stellt aktuelle Entscheidungen zum Zwangsvollstreckungsrecht praxisorientiert dar.

Schwerpunkte des Vortags

  • Die neuen Formulare zur Zwangsvollstreckung, ab wann müssen sie jetzt verwendet werden?
  • Was muss im Rahmen elektronischer Auftragserteilung alles vorgelegt werden?
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Lohnpfändung und zur Kontenpfändung
  • Aktuelle Rechtsprechung zur weiteren Fragen der Durchführung der Zwangsvollstreckung
  • Zwangsvollstreckung und Insolvenz - ein nicht enden wollendes Thema

12.00 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Vollstreckungen trotz oder nach Restschuldbefreiung (Frank Frind)

  • Der Fachvortrag erläutert anhand zahlreicher Rechtsprechungs- und Literaturhinweise die vollstreckungsrechtlichen Folgen der Restschuldbefreiungserteilung in Privatinsolvenzverfahren, die seit dem Jahre 2022 zahlenmäßig wieder deutlich zugenommen haben und für die im Jahre 2024 mit über 100.000 Verfahren gerechnet wird.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Reichweite einer erteilten Restschuldbefreiung:
    • für Insolvenzforderungen gegen die Schuldner*innen
    • für Neuforderungen gegen Schuldner*innen
    • für Masseverbindlichkeiten
    • für Sicherungsvereinbarungen und Bürgschaften
    • für bereits bestehende Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
    • für Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung
  • Aufrechnung und Verrechnung nach erteilten Restschuldbefreiungen:
    • mit Insolvenzforderungen
    • mit Neuforderungen
  • Nachträgliche Maßnahmen nach erteilter Restschuldbefreiung:
    • Nachträglicher Versagungsantrag (§ 297a InsO)
    • Klage nach § 826 BGB
    • Wann ist Vollstreckungsgegenklage erfolgreich/nicht erfolgreich?

14.30 Uhr Kommunikationspause

15.00 Uhr Die Forderungspfändung durch die Vollstreckungsbehörde und die damit verbundene sinnvolle Anordnung im Pfändungsbeschluss (Nina Frankenberg)

  • Bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen nimmt die Vollstreckungsbehörde eine Doppelfunktion ein, sie ist Gläubigerin und „Vollstreckungsgericht“ zugleich. Konkrete Anordnungen, insbesondere bei der Pfändung von Arbeitseinkommen oder der Kontenpfändung, trifft die Vollstreckungsbehörde deshalb selbst. Dabei gelten besondere Anforderungen an die vorherige Recherche (u.a. an die Vermögensauskunft). Wie muss beispielsweise die Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten nach § 850c Abs. 6 ZPO angeordnet und begründet werden, wie die Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen nach § 850e Nr. 2 ZPO. Was gibt es für besondere Freigaben bei der Kontopfändung, die der Schuldner beantragen kann und wie verfährt man damit? Der Vortrag widmet sich diesen Themen und gibt Antworten auf knifflige praktische Fragestellungen.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Pfändungsbeschluss und vorherige Gläubigerrecherchen
  • Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten anordnen
  • Zusammenrechnung von mehreren Arbeitseinkommen anordnen
  • Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen anordnen
  • Kontofreigaben und das dazugehörige Verfahren
  • 16.30 Uhr Ende des ersten Tagungstages
  • 18.00 Uhr für Interessenten Rahmenprogramm/Arbeitsessen

Veranstaltungsort

  • Abacus Tierpark Hotel Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren, die beruflichen Anforderungen an Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind vielschichtig, herausfordernd umfangreich und einer großen Dynamik unterworfen. Die Tagungen des Kommunalen Bildungswerks e. V. geben zuverlässig einen fundierten und praxisnahen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Vollstreckungsrecht. Fach-Expert:innen vermitteln Hintergründe und Wissen auf aktuellstem Stand zu Rechtsprechung und Umsetzungspraxis und stellen Problemstellungen und Lösungswege vor. Die Tagung lässt den Teilnehmenden Raum für Fragestellungen und lädt zum kollegialen Austausch untereinander bzw. zur intensiven fachlichen Diskussion mit den Expert:innen ein.

Kommunale Kassen, Verbände, Sozialversicherungsträger und sonstige Interessenten, die mit Vollstreckungsfragen befasst sind.

Sie erwerben einen Zugriff auf die Aufzeichnung der Fachtagung für 3 Monate. Das Begleitskript ist nicht Bestandteil des Videokaufs. Bitte beachten Sie: mit der Buchung der Teilnahme an der Video-Version der Tagung erhalten Sie den Zugangslink für e i n e n Teilnehmer. Sollten weitere Teilnehmer an der Video-Version der Tagung teilnehmen wollen, brauchen Sie weitere Lizenzen. Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingung führt zu Nachforderungen.

Kundenservice KBW e. V.

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Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Noreen Liegmann gern zur Verfügung.

Termine

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31.12.2024
10:00 bis 17:00 Uhr
349,00 €
Online (Video)
 
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