Videoaufzeichnung
Code VLT24VID

Fachtagung Vollstreckungsrecht Berlin 2024 - Aktuelle Rechtsentwicklung, Rechtsprechung und Praxisfragen in der Vollstreckung (Videoaufzeichnung)

Schwerpunkte

  • Tagungsinhalte (Stand der Konzeption 2024/01)

Donnerstag, 18. April 2024

10.00 Uhr Eröffnung und Begrüßung (Herr Prof. Ulrich Keller)

10.15 Uhr Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung zum Vollstreckungsrecht (Prof. Ulrich Keller)

  • Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein sehr volatiles Rechtsgebiet, ständig gibt es Neuerungen. Zu erwähnen sind etwa die Einführung neuer Vollstreckungsantrags-Formulare, die Einführung und der Zwang zum elektronischen Rechtsverkehr. Hinzu kommt immer wieder neue Rechsprechung zu Einzelfragen, etwa bei der Lohnpfändung oder der Kontenpfändung. Der Vortrag greift diese Rechtsentwicklungen auf und stellt aktuelle Entscheidungen zum Zwangsvollstreckungsrecht praxisorientiert dar.

Schwerpunkte des Vortags

  • Die neuen Formulare zur Zwangsvollstreckung, ab wann müssen sie jetzt verwendet werden?
  • Was muss im Rahmen elektronischer Auftragserteilung alles vorgelegt werden?
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Lohnpfändung und zur Kontenpfändung
  • Aktuelle Rechtsprechung zur weiteren Fragen der Durchführung der Zwangsvollstreckung
  • Zwangsvollstreckung und Insolvenz - ein nicht enden wollendes Thema

12.00 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Vollstreckungen trotz oder nach Restschuldbefreiung (Frank Frind)

  • Der Fachvortrag erläutert anhand zahlreicher Rechtsprechungs- und Literaturhinweise die vollstreckungsrechtlichen Folgen der Restschuldbefreiungserteilung in Privatinsolvenzverfahren, die seit dem Jahre 2022 zahlenmäßig wieder deutlich zugenommen haben und für die im Jahre 2024 mit über 100.000 Verfahren gerechnet wird.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Reichweite einer erteilten Restschuldbefreiung:
    • für Insolvenzforderungen gegen die Schuldner*innen
    • für Neuforderungen gegen Schuldner*innen
    • für Masseverbindlichkeiten
    • für Sicherungsvereinbarungen und Bürgschaften
    • für bereits bestehende Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
    • für Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung
  • Aufrechnung und Verrechnung nach erteilten Restschuldbefreiungen:
    • mit Insolvenzforderungen
    • mit Neuforderungen
  • Nachträgliche Maßnahmen nach erteilter Restschuldbefreiung:
    • Nachträglicher Versagungsantrag (§ 297a InsO)
    • Klage nach § 826 BGB
    • Wann ist Vollstreckungsgegenklage erfolgreich/nicht erfolgreich?

14.30 Uhr Kommunikationspause

15.00 Uhr Die Forderungspfändung durch die Vollstreckungsbehörde und die damit verbundene sinnvolle Anordnung im Pfändungsbeschluss (Nina Frankenberg)

  • Bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen nimmt die Vollstreckungsbehörde eine Doppelfunktion ein, sie ist Gläubigerin und „Vollstreckungsgericht“ zugleich. Konkrete Anordnungen, insbesondere bei der Pfändung von Arbeitseinkommen oder der Kontenpfändung, trifft die Vollstreckungsbehörde deshalb selbst. Dabei gelten besondere Anforderungen an die vorherige Recherche (u.a. an die Vermögensauskunft). Wie muss beispielsweise die Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten nach § 850c Abs. 6 ZPO angeordnet und begründet werden, wie die Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen nach § 850e Nr. 2 ZPO. Was gibt es für besondere Freigaben bei der Kontopfändung, die der Schuldner beantragen kann und wie verfährt man damit? Der Vortrag widmet sich diesen Themen und gibt Antworten auf knifflige praktische Fragestellungen.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Pfändungsbeschluss und vorherige Gläubigerrecherchen
  • Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten anordnen
  • Zusammenrechnung von mehreren Arbeitseinkommen anordnen
  • Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen anordnen
  • Kontofreigaben und das dazugehörige Verfahren
  • 16.30 Uhr Ende des ersten Tagungstages
  • 18.00 Uhr für Interessenten Rahmenprogramm/Arbeitsessen

Freitag, 19. April 2024

09.00 Uhr Aus der Praxis für die Praxis - Tipps für erfolgreiche Vollstreckungsmaßnahmen (Herr Martin Graetz)

  • In der vollstreckungsrechtlichen Praxis stellt sich oft die Frage, welche Zwangsvollstreckungsmaßnahme im Einzelfall am schnellsten Erfolg verspricht. Hat der Schuldner Forderungen gegen Dritte oder ist die Mobiliarvollstreckung sinnvoll. Wie gelangt der Gläubiger an Informationen zum Schuldner und welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bieten sich dann an? Sollte man Maßnahmen parallel durchführen? Der Referent gibt in seinem Vortrag Tipps für die Praxis und weist zugleich auf (rechtliche) Probleme hin.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Informationsbeschaffung am Anfang des Verfahrens
  • Welche Pfändung ist sinnvoll und wie wird sie durchgeführt?
  • Welche Folgen hat eine Zahlungsvereinbarung auf die Zwangsvollstreckung

10.30 Uhr Kommunikationspause

11.00 Uhr Die Realisierung von öffentlich-rechtlichen Forderungen gegen Minderjährige, betreute Personen und Personen unbekannten Aufenthaltes (Herr Bernd Spaniol)

  • Die Realisierung von öffentlich-rechtlichen Forderungen gegen Minderjährige, gegen Betreute und gegen Personen unbekannten Aufenthaltes stellt die vollstreckungsrechtliche Praxis vor besondere Herausforderungen. Anhand praktischer Beispiele wird im Vortrag die rechtssichere und zielführende Realisierung der Forderungen gegen diese Personenkreise dargestellt.

Schwerpunkte des Vortrags

  • Die Vertretung von Minderjährigen - Eltern, Vormund, Pfleger
  • Ausnahmen und Grenzen der gesetzlichen Vertretung
  • Umfang der Haftung der Minderjährigen und deren Vertreter
  • Die Vertretung von betreuten Personen durch den Betreuer
  • Umfang der Haftung der betreuten Personen und des Betreuers
  • Personen unbekannten Aufenthaltes - Möglichkeiten und rechtliche Grenzen der Aufenthaltsermittlung
  • Strategien und effiziente Wege zur Realisierung von Forderungen

12.15 Uhr Abschließende Podiumsdiskussion - Ihre Fragen unsere Antworten

  • gg. 13.15 Uhr Ende der Tagung
  • Für Interessenten - Arbeitsessen

Veranstaltungsort

  • Abacus Tierpark Hotel Berlin

Die permanente Weiterentwicklung des Vollstreckungsrechts durch Gesetzesänderungen des Bundes und der Länder sowie durch die laufende Rechtsprechung der Gerichte erfordert für eine rechtskonforme Vollstreckung der Forderungen eine regelmäßige Anpassung der Verfahrensweise der Vollstreckungspraxis. In unserer Tagung - eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerk e.V. und des Instituts für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e.V. an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin - werden die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aufgezeigt und die Auswirkungen auf die Vollstreckungspraxis aufgezeigt. Einen besonderen Wert legen wir auf die Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen den Teilnehmer/innen und auf den Praxistransfer. Auch außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referent/innen ins Gespräch zu kommen. Die Fachtagung Vollstreckungsrecht 2024 richtet sich sowohl an langjährige als auch erstmalig mit der Fachmaterie befasste Bedienstete. Die Teilnehmer/innen sind aufgerufen, ihre Praxisfälle in die Diskussion einzubringen.

Kommunale Kassen, Verbände, Sozialversicherungsträger und sonstige Interessenten, die mit Vollstreckungsfragen befasst sind.

Sie erwerben einen Zugriff auf die Aufzeichnung der Fachtagung für 3 Monate. Das Begleitskript ist nicht Bestandteil des Videokaufs. Bitte beachten Sie: mit der Buchung der Teilnahme an der Video-Version der Tagung erhalten Sie den Zugangslink für e i n e n Teilnehmer. Sollten weitere Teilnehmer an der Video-Version der Tagung teilnehmen wollen, brauchen Sie weitere Lizenzen. Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingung führt zu Nachforderungen.

Kundenservice KBW e. V.

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.

Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Platzhalter Dozentenfoto

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Noreen Liegmann gern zur Verfügung.

Termine

CODE 0418VLT24VID
31.12.2024
09:00 bis 13:15 Uhr
499,00 €
Online (Video)
 
Kaufen
anmelden

Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.