Fachtagung
Themenbereich: Verwaltungsvollstreckung / Insolvenzverfahren
Fachtagung Vollstreckungsrecht Berlin 2025 - Aktuelle Rechtsentwicklung, Rechtsprechung und Praxisfragen in der Vollstreckung (beide Tagungstage) Neu
Schwerpunkte
- Alternative Präsenz- oder Online-Fachtagung. Sie haben die Wahl zwischen einer Online-Zuschaltung oder einer Präsenzteilnahme. Alle Vorträge der Präsenztagung werden online übertragen.
Dienstag, 25. März 2025
10.00 Uhr - Eröffnung und Begrüßung
10.15 Uhr - Aktuelle Rechtsprechungen zum Vollstreckungsrecht (Prof. Ulrich Keller)
- Das Zwangsvollstreckungsrecht ist von einem ständigen Wandel ergriffen. Für 2025 stehen die weitere Digitalisierung des Vollstreckungsrechts, die verpflichtende Verwendung der neuen Vollstreckungsantrags-Formulare und möglicherweise die Übertragung der Forderungspfändung auf den Gerichtsvollzieher bevor. Auch die Rechtsprechung zu Einzelfragen, etwa bei der Pfändung des Arbeitseinkommens oder der Kontenpfändung findet immer wieder neue Themenfelder. Der Vortrag greift diese Rechtsentwicklungen auf und stellt aktuelle Entscheidungen zum Zwangsvollstreckungsrecht praxisorientiert für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentliche Verwaltung dar.
Schwerpunkte des Vortrags
- Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
- Was muss im Rahmen elektronischer Auftragserteilung alles vorgelegt werden?
- Die verpflichtende Verwendung der neuen Vollstreckungsformulare
- Aktuelle Rechtsprechung zu Fragen der Zwangsvollstreckung und der Verwaltungsvollstreckung.
- Aktuelle Rechtsprechung zur Fragen Pfändung des Arbeitseinkommens
12.00 Uhr - Mittagspause
13.00 Uhr - Die weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung - Nachweis der Vollstreckungsvoraussetzungen durch elektronische Dokumente (Uta Goldbach)
- In der Zwangsvollstreckung ist es bereits eingeschränkt möglich, Vollstreckungsverfahren elektronisch zu beantragen. Oft kommt es aber zu einem Medienbruch, weil zwar der Antrag elektronisch gestellt werden kann, der Nachweis der Vollstreckungsvoraussetzungen aber oft noch in Papierform zu erfolgen hat. Diesem Umstand will der Gesetzgeber durch weitere Digitalisierungsregeln entgegenwirken. Diese Neuerungen werden vorgestellt und analysiert.
Schwerpunkte des Vortrags
- Gesetzliche Vollstreckungsvoraussetzungen
- Vereinfachter Vollstreckungsantrag
- Digitaler Nachweis der Vollstreckungsvoraussetzungen
14.30 Uhr - Kommunikationspause
15.00 Uhr - Effiziente Lösungsansätze für widersprüchliche Vollstreckungsaufträge (Martin Graetz)
- In der vollstreckungsrechtlichen Praxis stellt sich oft die Frage, wie Aufträge in speziellen Einzelfällen sinnvoll gestaltet werden können. Der Referent vermittelt in seinem Vortrag praxisnahe Lösungsansätze zur effektiven Zwangsvollstreckung und beleuchtet zudem die gewinnbringende Kommunikation mit dem Gerichtsvollzieher.
Schwerpunkte des Vortrags
- Wie kann das neue Zwangsvollstreckungsformular, das ab dem 1. Oktober 2025 auch für öffentlich-rechtliche Forderungen verpflichtend ist, zur Lösung widersprüchlicher Vollstreckungsaufträge beitragen?
- Zielführende Kommunikation mit dem Gerichtsvollzieher, um die Effektivität und Klarheit bei widersprüchlichen Vollstreckungsaufträgen zu erhöhen.
16.30 Uhr Ende des 1. Veranstaltungstages
- Für Interessierte
16.45 Uhr Beginn des Rahmenprogramms
20.00 Uhr Arbeitsessen
Mittwoch, 26.03.2025
09.00 Uhr - Der Gläubiger in der Teilungsversteigerung (Prof. Rainer Goldbach)
- Bei den Zwangsversteigerungsgerichten werden zahlreiche Zwangsversteigerungsverfahren zur Aufhebung von Grundstücksgemeinschaften durchgeführt. Das Verfahren dient der Auseinandersetzung einer Eigentümergemeinschaft und kann von jedem Miteigentümer betrieben werden. Dingliche Gläubiger können dem Verfahren zwar nicht beitreten, aber ihre Forderungen dennoch geltend machen, soweit sie nicht von Amts wegen berücksichtigt werden. In dem Vortrag wird erörtert, wie sich dingliche Gläubiger im Spannungsfeld der Teilungsversteigerung verhalten sollen und wie sie ihre Ansprüche in dem Verfahren durchsetzen können.
Schwerpunkte des Vortrags
- Ziel einer Teilungsversteigerung und Besonderheiten im Verfahrensablauf
- Aufstellung des geringsten Gebots
- Anmeldung von Gläubigerforderungen
- Bestehenbleibende Grundpfandrechte
10.15 Uhr - Kommunikationspause
10.30 Uhr - Aktuelle Probleme und notwendige gesetzliche Änderungen im Bereich des insolvenzrechtlichen Restschuldbefreiungsverfahrens (RiAG Frank Frind)
- Die insolvenzrechtliche Restschuldbefreiung steht hinsichtlich einer möglichen Verschlankung des Verfahrens und Klarstellung ihrer Geltungsreichweite auf dem Prüfstand. Die Bundesregierung hat unter dem 12.7.2024 (BT-Drs.20/12250; ZInsO 2024, 2021) eine „Evaluation“ der Verkürzung der Restschuldbefreiungserteilungszeit auf drei Jahre vorgelegt und stellt diesbezüglich zwar fest, dass „derzeit ebenfalls kein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf“ besteht, aber die zahlreichen Stellungnahmen insolvenzrechtlicher Verbände identifizierten eine Vielzahl von aktuellen Problemen zur Restschuldbefreiung. In der Bundestagsdrucksache wird dies positiv aufgenommen und mitgeteilt, dass in zahlreichen Themenfelder Reformbedarf geprüft wird. Der Fachvortrag stellt folgende aktuellen Praxisprobleme dar, erläutert mögliche Lösungen und wirft damit einen fokussierten Blick auf die häufigst diskutierten Änderungsnotwendigkeiten.
Schwerpunkte des Vortrags
-
Maßnahmen gegen „Drehtüreffekt“:
- Realität u. Wirkung der Schuldner:innenberatung
- Anstieg der Antragswiederkehrer:innen mit Nichtbeachtung der gesetzlich vorgesehenen Angaben zum insolvenzrechtlichen „Vorleben“
- Erweiterung Sperrfristen (§ 287 a InsO)
- Funktion und Nutzen des vorgerichtlichen und gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanversuchs
- Wegfall des Forderungsanmeldeverfahrens in „Null-Masse-Verfahren“? oder gar „gerichtloses Verfahren“?
-
„Durchlöcherung“ der Restschuldbefreiung?:
- Aufrechnung und Verrechnung trotz Restschuldbefreiung?
- Verstrickungsfolgen und Gegenmaßnahmen
- Abschaffung der Unterteilung zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenz und einer „Wohlverhaltensphase“ in der Privatinsolvenz?:
- Keine Notwendigkeit unterschiedlicher Restschuldbefreiungsversagungsregelungen Transparente Gestaltung der Prüfungsprozesse
11.45 Uhr - Kommunikationspause
12. 00 Uhr - Abschließende Podiumsdiskussion Ihre Fragen - unsere Antworten
- Moderation: Prof. Ulrich Keller
- Tagungsort: Abacus Tierpark Hotel, Franz-Mett-Straße 3 - 9, 10319 Berlin
-
Teilnahmegebühren:
- 499,00 € bis 6 Wochen vor Tagungsbeginn (bei Besuch einzelner Tage 349,00 € pro Tag)
- danach 599,00 € (bzw. 399,00 €)
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Dozenten und Dozentin für dieses Thema
Prof. Ulrich Keller
Prof. Ulrich Keller lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin Zwangsvollstreckungsrecht und Insol-venzrecht und ist Dekan des …
Frank Frind
Herr RiAG Frank Frind hat über 26 Jahre gerichtliche Erfahrung im Insolvenzrecht und publiziert fortlaufend zu des-sen Problemen. Er ist Mitglied des …
Martin Graetz
Herr Martin Graetz ist Obergerichtsvollzieher und Bundesschatzmeister des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes e.V. Als Mitglied im Bundesvorstand ist …
Prof. Rainer Goldbach
Herr Prof. Rainer Goldbach hat die Professur für Mobiliar- und Immobiliarvollstreckungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Er …
Uta Goldbach
Frau Uta Goldbach ist Diplom-Rechtspflegerin (FH) und arbeitet beim Bundesministerium der Justiz in Berlin. Zuvor war sie zunächst bei einer …
Sehr geehrte Damen und Herren,
die beruflichen Anforderungen an Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind vielschichtig, herausfordernd umfangreich und einer großen Dynamik unterworfen. Die Tagungen des Kommunalen Bildungswerks e. V. geben zuverlässig einen fundierten und praxisnahen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Vollstreckungsrecht. Fach-Expert:innen vermitteln Hintergründe und Wissen auf aktuellstem Stand zu Rechtsprechung und Umsetzungspraxis und stellen Problemstellungen und Lösungswege vor.
Die Tagung lässt den Teilnehmenden Raum für Fragestellungen und lädt zum kollegialen Austausch untereinander bzw. zur intensiven fachlichen Diskussion mit den Expert:innen ein.
Kommunale Kassen, Verbände, Sozialversicherungsträger und sonstige Interessenten, die mit Vollstreckungsfragen befasst sind.
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E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Noreen Liegmann gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0325VLT25
25.03.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
26.03.2025
09:00 bis 12:30 Uhr
499,00 €
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