Spezialseminar - Teil II
Schwerpunkte
- Die Unterschiede von EU/EWR (Anlage 11) und Drittstaaten-Fahrerlaubnissen
- Prüfung der Berechtigung von ausländischen Fahrerlaubnissen zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung
- Voraussetzungen zur Erteilung einer deutschen aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Entziehung/Überprüfung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Die Rechtsprechung, vor allem des Bundesverwaltungsgerichts, hat zu einigen landeseinheitlichen Veränderungen in den Arbeitsprozessen der Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten geführt. Durch die Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung und die Neugestaltung des § 28 FeV kommt es bei dem Thema ausländische Fahrerlaubnis zu unterschiedlichen Anwendungen. Im Spezialseminar werden systematisch alle bedeutsamen Änderungen erörtert und unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage die erforderlichen Kenntnisse für die Lösung auch schwieriger praktischer Fälle vermittelt.
Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die mit der Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten praktisch befasst sind. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen für den Gesamtkurs ( Code: ORA171
) vorrangig berücksichtigt werden.
StVG, FeV, EU-Richtlinien
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0617ORA171-2
17.06.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Präsenz
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?