Fachseminar
Themenbereich: Personenordnungsrecht
Nacherfassung von Personenstandsregistern: Ehe- und Geburtenregister
Schwerpunkte
- Rechtliche Grundlagen
- Herangehensweise bei der Nacherfassung
- Unterstützung durch Fachsoftware
- Fallbeispiele aus Ehe- und Geburtenregistern
Mit der Personenstandsrechtsänderungsreform im Jahr 2009 ist eine digitale Nacherfassung sämtlicher Alteinträge verpflichtend geworden. Um diese noch aktuelle Aufgabe zu bewerkstelligen, ist neben der Erfassung von Grundeinträgen auch die Umsetzung der Randvermerke/Folgebeurkundungen erforderlich. Hierzu sind Kenntnisse der vormaligen Rechtsnormen erforderlich, insbesondere des Familien-, Namens- und Personenstandsrechts. Im Seminar werden für den Bereich Eheregister und Geburtenregister die entsprechenden Kenntnisse vermittelt und anhand von Beispielfällen vertieft.
Standesbeamt:innen
PStG, PStV, PStG-VwV
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Josefine Oley gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0911OPA087
11.09.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?