Fachseminar
Code UWA107N
Themenbereich: Umwelt

Gefahrenabwehr im Naturschutzrecht - die Naturschutzbehörde als Ordnungsbehörde Neu

Schwerpunkte

  • Formelle Vorgaben für ordnungsbehördliche Anordnungen im Naturschutzrecht
  • Verwaltungsverfahren, insb. Zuständigkeit, Anhörung, Gefahr im Verzug
  • Ermächtigungsgrundlagen für die Gefahrenabwehr im Naturschutzrecht
  • Beispiele von Fehlern behördlicher Anordnungen mit Fällen aus der Rechtsprechung
  • Durchsetzung von Anordnungen mit Zwangsmitteln und Sofortvollzug
  • Rechtsschutz gegen behördliche Anordnungen
  • Ordnungsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht im Naturschutzrecht

Verstöße gegen naturschutz- und artenschutzrechliche Vorschriften gibt es viele. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden Kenntnisse zum rechtssicheren Vorgehen gegen diese Verstöße. Neben der Berücksichtigung des formellen Rechts liegt der Schwerpunkt auf den materiellen Vorgaben eines Einschreitens sowie auf der Durchsetzung ordnungsbehördlicher Verfügungen in der behördlichen Praxis.

Mitarbeitende von Naturschutzbehörden, die entsprechende Ordnungsverfügungen erlassen und durchsetzen wollen bzw. müssen. Mitarbeitende von Kommunen, Vorhabenträgern und Planungsbüros

BNatSchG, LNatSchG, VwVfG, VwVG

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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Noreen Liegmann gern zur Verfügung.

Termine

CODE 0122UWA107N
22.01.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
online
Präsenz
CODE 0917UWA107N
17.09.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
online
Präsenz

Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.