Fachseminar
Code WESOC011B

Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe Neu

Schwerpunkte

  • Gewaltschutzkonzepte entwickeln (§ 37a Abs. 1 SGB IX):
    • Gewaltbegriff, Gewaltformen
    • Sensibilisierende Elemente: Sicherung der Rechte, Fortbildungen und Präventionskurse Menschen mit Behinderungen, Mitarbeitende, Beteiligte
  • Präventive Elemente eines Gewaltschutzkonzeptes: Leitbild, Verhaltenskodex, Partizipationsmöglichkeiten, Personalführung, Personalentwicklung, Beschwerdeverfahren und die Kultur der Achtsamkeit im Team
  • Elemente der Intervention:
    • Handlungsplan, Krisenmanagement, Umgang mit Verdachtsfällen, Rehabilitation
    • Die Bestands- und Risikoanalyse und die (Weiter-)Entwicklung eines passgenauen, organisationsspezifischen Gewaltschutzkonzeptes
    • Vernetzung: Einbeziehungen, Beteiligungen, Ansprechpartner z.B. Frauen- oder Kinderschutzbeauftragte, Beschwerdestellen und Beteiligungsstrukturen, weitere Vorgehensweisen
    • Erkennen von Gewalt und gewaltfördernden Indikatoren, Bedeutung eines menschenrechtlichen Werteverständnisses
  • Hinwirkung bei der Erfüllung der Umsetzung des Schutzauftrages der Leistungserbringer (§ 37a Abs. 2 SGB IX):
    • Rolle und Wächter- und Förderfunktion (weiter Spielraum)
    • Zusammenwirken und Prüftätigkeiten von Behörden zum Gewaltschutz
    • Vereinbarung einer gemeinsamen Empfehlung (in Zusammenarbeit mit Verbänden, Interessenvertretungen und Selbsthilfegruppen § 26 Abs. 6 S. 1 SGB IX)
    • vorhanden spezialgesetzliche Regelungen, die unberührt bleiben

Leistungserbringer haben verpflichtend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen zu treffen (§ 37a Abs. 1 SGB IX). Ein auf den Leistungserbringer, z.B. einer Klinik, eines Pflege- oder EGH-Dienstes/ Einrichtung, einer WfbM, Kita, Schule, zugeschnittenes verbindliches Gewaltschutzkonzeptes umfasst geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt. Diese sind professionell zu implementieren, umzusetzen, zu leben, zu überprüfen und dynamisch weiterzuentwickeln. Organisationale Gewaltschutzkonzepte fordern, dass Mitarbeitende grundsätzlich und bereits frühzeitig den Schutz der ihnen anvertrauten Personen dadurch sicherstellen, dass sie diese konzeptionelle Grundlage in ihre Haltung und strukturell in ihren pädagogischen oder pflegerischen Alltag aktiv verankern und anwenden. Darüber hinaus ist die Erteilung einer Betriebserlaubnis an das Vorhalten eines Gewaltschutzkonzeptes geknüpft.

Beschäftigte der Leistungserbringer und Sozialleistungsbehörden, wichtige Netzwerkpartner, Kommunen

keine

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Allgemeines

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Termine

CODE 1001WESOC011B
01.10.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
295,00 €
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