Fachseminar
Code VWA074Z

Hinweisgeberschutzgesetz: Der neue Schutz hinweisgebender Personen in der praktischen Anwendung

Schwerpunkte

  • Allgemeines zum Hinweisgeberschutz
  • Vorgaben des neuen Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen:
    • Persönlicher Anwendungsbereich - wer unterfällt dem Schutzbereich?
    • Sachlicher Anwendungsbereich - welche Verstöße sind melderelevant?
    • Wen trifft die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle?
    • Welche Meldemöglichkeiten bestehen? Wie ist das Verhältnis zwischen interner und externer Meldung sowie Offenlegung? Kann die hinweisgebende Person wählen? Wann darf sich die hinweisgebende Person an die Öffentlichkeit wenden?
    • Wie ist eine interne Meldestelle zu gestalten? Welche technischen und personellen Voraussetzungen sind hierbei zu beachten? Wie ist das Verfahren bei eingehenden Meldungen?
    • Dokumentations- und Unterrichtungspflichten
    • Sicherung der Vertraulichkeit bei eingehenden Hinweisen inkl. möglicher Ausnahmen
  • Schutz der hinweisgebenden Person:
    • Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr, Sanktionen und Schadensersatzpflichten
    • Verhältnis zu anderen melderelevanten Bestimmungen
    • Akteneinsichtsrechte
  • Hinweisgebersystem als Baustein eines Compliance-Management-Systems

Mit dem neuen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sind seit 17.12.2023 (fast) alle privaten und öffentlichen Beschäftigungsgeber verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die Nichtbeachtung der Vorgaben und die Benachteiligung einer hinweisgebenden Person kann zu empfindlichen Haftungsansprüchen und anderen Sanktionen führen. Im Seminar werden erste Erfahrungen mit dem Gesetz vermittelt und deren neue Anforderungen ausführlich und praxisnah vorgestellt. Schritt für Schritt bekommen die Teilnehmenden einen Überblick über die neuen Vorgaben und deren mögliche Ausgestaltung. In zahlreichen Praxisbeispielen werden konkrete Abläufe, Varianten und Folgen eines eingehenden Hinweises dargestellt und diskutiert. Nicht zuletzt zeigt die Veranstaltung die systematisch notwendigen Bezüge zu einem Compliance-Managementsystem auf.

Führungskräfte und (zukünftige) Compliance-Veranwortliche in privatwirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand

keine

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Allgemeines

Dieses Webinar wird mit Zoom durchgeführt. Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie mit der verbindlichen Einladung. Diese wird an die angegebene E-Mail-Adresse des/der Teilnehmenden verschickt. Sie erwerben mit der Buchung einen Teilnahmeplatz. Das Betreten des virtuellen Schulungsraums ist bereits 15 Minuten vor Start der Online-Schulung möglich.

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Termine

CODE 0206VWA074Z
06.02.2025
13:00 bis 16:30 Uhr
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12.05.2025
13:00 bis 16:30 Uhr
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10.09.2025
13:00 bis 16:30 Uhr
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Inhouse-Schulung

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