Spezialseminar
Code BAD150Y

HOAI 2021 und 2013 - die korrekte Honorarermittlung gemäß Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen unter Berücksichtigung der HOAI (alte wie neue Fassung unter Einbeziehung der Musterverträge RBBau)

Schwerpunkte

  • Rechtsnatur Architekten- und Ingenieurvertrag
  • Abgrenzung vertraglich vereinbarte Leistung/vertraglich vereinbartes Honorar/Preiskontrolle Recht HOAI
  • Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich der HOAI
  • Gegenüberstellung HOAI 2021/HOAI 2013 und Darstellung der wesentlichen Änderungen ab 01.01.2021 (HOAI 2021)
  • Hinweise zu sog. Altverträgen (Vertragsabschluss vor der HOAI 2021 am 01.01.021 unter Einbeziehung der schwebenden Verfahren dazu am EuGH und BGH
  • Gliederung HOAI in Allgemeine Vorschriften, Flächenplanungen, Objektplanungen und Fachplanungen sowie diverse Anlagen
  • Honorargrundlagen, Grundleistungen, Besondere Leistungen, Beratungsleistungen
  • Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach Kostenberechnung bzw. Baukostenvereinbarung
  • Bestimmung der Honorarzonen mithilfe der Objektliste bzw. mittels Bewertungskriterien
  • Honorarberechnung in besonderen Fällen, z. B. bei mehreren Objekten, bei unvollständigem Leistungsbild, bei vereinbarten Kostenobergrenzen
  • Leistungen im Bestand (Zuschläge u. a. bei Umbauten und Modernisierungen; mitzuverarbeitende Bausubstanz)
  • Honorar bei Änderungs- und Zusatzleistungen
  • Nebenkosten
  • Erläuterung anhand von Vertragsbeispiele; insb. der Musterverträge RBBau

Im Seminar werden die vertraglichen Grundlagen von Architekten- und Ingenieurverträgen und die korrekte Honorarermittlung nach der HOAI vermittelt (soweit vertraglich vereinbart). Die bisher „verbindlichen“ Regelungen der HOAI 2013 und die seit 01.01.2021 nur noch „unverbindlichen“ Regelungen der HOAI 2021 werden vorgestellt; ebenso Unterschiede und Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung und -abwicklung. Anhand von Beispielen wird der Praxisbezug hergestellt, sodass die Teilnehmenden befähigt werden, Vertragsgestaltungen und Honorarermittlungen auch in schwierigen Fällen selbstständig durchzuführen bzw. sachgerecht zu prüfen. Die Auswirkungen der EuGH-Entscheidung zur Rechtswidrigkeit der HOAI und die sich anschließende BGH-Rechtsprechung werden bezogen auf sog. Altverträge (Abschluss vor dem 01.01.2021) ebenfalls berücksichtigt.

Beschäftigte von Baudienststellen, Rechnungsprüfungsämtern, Rechnungshöfen und Architekten- und Ingenieurbüros, zu deren Aufgaben die Vorbereitung der Vergabeverfahren, der Abschluss, die Abrechnung bzw. die Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen nach HOAI gehören und die ihre vorhandenen Kenntnisse vertiefen wollen.

HOAI 2013

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