Fachseminar
Code WEJUA070K

Kinderschutz aktuell: Der jugendhilferechtliche Kinderschutz nach §§ 8a, 42 SGB VIII sowie § 1666 BGB aus rechtlicher Sicht

Schwerpunkte

  • Bestimmung der Rechtsbegriffe der gewichtigen Anhaltspunkte und der Kindeswohlgefährdung
  • Verfahren nach § 8a SGB VIII und Handlungspflichten unter Berücksichtigung der Neuregelungen durch die KJSG-Reform
  • Inobhutnahme unter Beleuchtung aktueller Rechtsfragen
  • Verhältnis von Handeln nach §§ 8a, 42 SGB VIII und familiengerichtlichem Verfahren nach § 1666 BGB
  • Beginn und Ende des § 8a SGB VIII Verfahrens sowie Verteilung der Handlungspflichten bzw. Verantwortlichkeiten des Jugendamtes, des Trägers der freien Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit

Der jugendhilferechtliche Kinderschutz wird von wichtigen Rechtsfragen geprägt. Von entscheidender Bedeutung ist die Bestimmung wichtiger Rechtsbegriffe, insbes. der Kindeswohlgefährdung und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mit den Teilelementen der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Auch stellen sich bei Prüfung des § 8a SGB VIII und Verfügung der Inobhutnahme schwierige aktuelle Rechtsfragen (z.B. aufschiebende Wirkung des Widerspruchs; Rechtsverhältnis zum familiengerichtlichen Verfahren usw.). Diese Rechtsfragen werden anhand von Praxisbeispielen und aktueller Rechtsprechung ausführlich besprochen. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e. V. und GIBT Colleg e. V.

Mitarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhilfe; Verfahrensbeistände und Rechtsanwälte

keine

Kundenservice KBW e. V.

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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.

Termine

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17.03.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
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15.09.2025
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