Fachseminar
Themenbereich: Kita-Bereich
Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung in Kindertageseinrichtungen
Schwerpunkte
- Grundlagen zu Biostoffen:
- Begriffe und Definitionen
- Pflichten des Arbeitgebers
- Risikogruppen und Schutzmaßnahmen
- Betriebsanweisung
- Unterweisung
Beschäftigte in Kitas, die bei ihrer Tätigkeit mit biologischen Stoffen in Berührung kommen, müssen besonders geschützt werden. Zu diesen Biostoffen gehören unter anderem Viren, Bakterien und Schimmelpilze, die beim Menschen Infektionen, Vergiftungserscheinungen oder Allergien auslösen können. Um die Gefährdungen durch Biostoffe einschätzen zu können, sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Nach der Biostoffverordnung dürfen nur fachkundige Personen mit der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen durch Biostoffe betraut werden. Die Teilnehmer: innen erwerben mit der Teilnahme Grundkenntnisse für die fachkundige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 4 Abs. 1 der Biostoffverordnung. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e. V. und GIBT Colleg e. V.
Leitungen und Sicherheitsbeauftragte in der Kita
keine
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0327GWEKTF078-G
27.03.2025
08:30 bis 12:00 Uhr
CODE 1008GWEKTF078-G
08.10.2025
08:30 bis 12:00 Uhr