Kompaktkursmodul
Themenbereich: Bau- und Wohnungswesen
Grundlagen der Bauleitplanung III (Modul 4 des Kompaktkurses BAK100)
Schwerpunkte
- Bauleitplanung und Umweltrecht
- Klimaschutz im öffentlichen Baurecht
- Bauleitplanung und Fachplanung
- Die Sicherung der Bauleitplanung
- Der Dritte in der Bauleitplanung
- Städtebauliche Verträge
- Erschließung als Folgeaufgabe der Bauleitplanung
- Staatshaftung und Enteignung
- Normenkontrolle gegen städtebauliche Satzungen
- Grundsatz der Planerhaltung
Zu den maßgeblichen Rechtsmaterien mit großem Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt gehört das öffentliche Baurecht. Es regelt die Zulässigkeit und die Grenzen der baulichen Nutzung von Grund und Boden. Mit der Anwendung des öffentlichen Baurechts sollen die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers/der Eigentümerin und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz aber auch ökologische Ziele, insbesondere mit Blick auf den Klimaschutz bzw. die Klimaanpassung, bestimmen in zunehmender und vielfältiger Weise baurechtliche Anforderungen. Der Kern des öffentlichen Baurechts entfaltet seine regelnde Wirkung insbesondere in zwei Richtungen, die sich mit den Begriffen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht umschreiben lassen. Das sehr komplexe öffentliche Baurecht wird in dem Kompaktkurs systematisch vorgestellt. Die Inhalte werden mit konkretem Praxisbezug zu den täglichen Arbeitsaufgaben vermittelt. Der Kompaktkurs besteht aus 12 aufeinander aufbauenden Modulen und umfasst insgesamt 14 Tage. Teilnehmende am Gesamtkurs erhalten als Nachweis ein vom Kommunalen Bildungswerk e. V. ausgestelltes Teilnahmezertifikat „Kernkompetenzen Bau- und Planungsrecht“. Der Besuch des in sich geschlossenen Gesamtkurses wird empfohlen. Es ist aber auch - bei ausreichender Platzkapazität - möglich, einzelne Module zu buchen. Die Preise entnehmen Sie bitte unserer Website.
Der Kompaktkurs wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e. V. (IWVR e. V.) an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) durchgeführt. Es besteht daher zusätzlich die Möglichkeit, ein Institutszertifikat des IWVR e. V. an der HWR zu erwerben. Hierfür nehmen die Teilnehmenden an einer 90-minütigen Abschlussprüfung (Code: BAK100-P) teil und erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Institutszertifikat als „Zertifizierte Fachkraft Bau- und Planungsrecht“ (HWR, IWVR e. V.). Die Prüfungsgebühr beträgt 350,00 Euro. Das Abschlusskolloquium (BAK100-K) und die Prüfung (BAK100-P) müssen separat gebucht werden.
Mitarbeitende von Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden, Quereinsteiger:innen, die neu in den Beruf einsteigen, das Sachgebiet wechseln oder die ihre in der praktischen Arbeit erworbenen Kenntnisse auf solide Rechtsgrundlagen stellen möchten; sonstige Interessierte, z. B. aus der freien Wirtschaft (z. B. Planungsbüros, Bauunternehmen, Architekten und Architektinnen usw.), aus Bürgerbüros oder Umweltverbänden
ROG, BauGB, BauNVO, PLanZVO, MBO und jeweilige Landesbauordnung
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Noreen Liegmann gern zur Verfügung.
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