Kompaktkursmodul
Themenbereich: BTHG/SGB IX
Gesamtplan - und Teilhabeplanverfahren (Modul 4 des Kompaktkurses EGK101)
Schwerpunkte
- Die „personenorientierte“ Leistungsplanung und Leistungserbringung als komplexe und sektorenübergreifende Aufgabe, Bedeutung der Digitalisierung
- Die Bedeutung des Teilhabe- und Gesamtplans für die Leistungserbringung (Case Management)
- Grundzüge und Ablauf des Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens, Aufgaben der BAR Frankfurt
- Aufgaben der Rehabilitationsträger, der Jobcenter, der Pflegekassen, der Integrationsämter, der Betreuungsbehörden, der Sozialhilfeträger (Kap. 2 - 4 Teil 1 i. V. m. Kap. 7 Teil 2 SGB IX)
- Rollen des „Leistenden Rehabilitationsträgers“
- Vertragsrecht
- (Persönliches Budget und Zielvereinbarung - parallele Durchführung des Verfahrens § 29 SGB IX)
- Aufgaben und Vernetzung der Beratung und mögliche Haftungsansprüche bei fehlerhafter Beratung
- beratende Beteiligungspflicht der Pflegekasse §§ 7a f. SGB XI und Versorgungsplanung § 11 Abs. 4 SGB V
- Bedeutung sozialmedizinischer Gutachten § 17 SGB IX, Gutachten des medizinischen Dienstes bei Pflegebedürftigkeit § 18 SGB XI, Bedeutung für Rehabilitationsträger 18a SGB XI
- Prüfung der Wirkung, Wirksamkeit und Bedeutung für Teilhabezielvereinbarungen
- Die Rolle des Leistungserbringers im Teilhabe- und Gesamtplanverfahren / Rehabilitationsprozess
- Unterstützung des Leistungsberechtigten im Teilhabe- und Gesamtplanverfahren / Rehabilitationsprozess
Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sind gem. § 124 SGB IX verpflichtet, eine entsprechende Anzahl an Fachpersonal- und anderem Betreuungspersonal zu beschäftigen. Sie sollen Leistungsberechtigte befähigen, ihre Lebensplanung und -führung selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Dabei hat sich die Leistungserbringung grundsätzlich am Rehabilitationsprozess und an der Teilhabe- und Gesamtplanung zu orientieren.
Fachkräfte des Eingliederungshilfeträgers müssen über umfangreiches Fachwissen in unterschiedlichen Fachdisziplinen verfügen, um die Anforderungen an die Beratung und Unterstützung (§ 106 SGB IX) und die Teilhabe- und Gesamtplanung und die neue Rolle als "leistender Rehabilitationsträger" erfüllen zu können. Hierzu gehören u.a. umfangreiche Kenntnisse des Sozial-und Verwaltungsrechts, Wissen um den leistungsberechtigten Personenkreis und den Teilhabebedarfen und -barrieren. Zudem sollen sie in der Lage sein, Leistungsberechtigte sozialräumlich zu beraten, zu unterstützen und die Gesamtplanung sozialräumlich auszurichten. Mit dem Ziel der „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Inklusion)“ hat die Fachkraft auch andere Hilfsmöglichkeiten des Sozialraums einzubeziehen oder den leistungsberechtigten Personenkreis zum bürgerschaftlichen Engagement zu beraten und zu unterstützen. Der regionale Sozialraum und seine Möglichkeiten zur Teilhabe müssen bekannt sein, zudem muss die Fähigkeit zur Kommunikation mit allen Beteiligten vorhanden sein.
In diesem modular aufgebauten Kurs werden die erforderlichen Kenntnisse kompakt vermittelt. Das Konzept des Kurses sieht vor, dass sowohl die Behörden als auch die Leistungserbringer, Verständnis für die Spezifik der Arbeit des jeweils anderen gewinnen können, um sich gleichzeitig durch die Zusammenarbeit für die zukünftige Praxis der Netzwerkarbeit gem. § 39 SGB IX zu qualifizieren.
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, zusätzlich an einem Workshop (Code: EGK101W,, der nach Abschluss der Weiterbildung stattfinden wird, teilzunehmen. Sie erhalten die Gelegenheit, Praxisprobleme zu reflektieren und im Kreis der Teilnehmer Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Der Workshop muss separat gebucht werden.
Der Kurs umfasst 8 Module (14 Seminartage). Er wird in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR), Institut für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e. V. (IWVR e. V.), durchgeführt. Nach dem Besuch des Gesamtkurses haben Interessenten die Möglichkeit, ein Zertifikat des IWVR e. V. an der HWR zu erwerben. Hierfür nehmen sie an einer softwaregestützten Abschlussprüfung teil. Bei erfolgreichem Absolvieren erhalten sie ein Institutszertifikat als „Zertifizierte Fachkraft Eingliederungshilfe nach SGB IX“ (HWR, IWVR e. V.). Die Prüfungsgebühr beträgt 350,00 Euro.
(Neue) Beschäftigte der Träger der Eingliederungshilfe, Beschäftigte von Leistungserbringern, Beschäftigte von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und -einrichtungen. Der Kurs kann auch für Betreuer:innen nach dem Bundesbetreuungsgesetz von Interesse sein. Grundkenntnisse des Verwaltungs- und Sozialrechts werden vorausgesetzt.
Sozialgesetzbücher, insb. SGB V, SGB IX, SGB XI und SGB XII in der aktuellen Fassung
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0610EGK101-4
10.06.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
11.06.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
485,00 €
Hybrid
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?