Fachseminar
Schwerpunkte
- Vorstellung der gesetzlichen Neuregelungen
- Namensführung von Ehegatten (§ 1355 BGB-E, § 1355a BGB-E)
- Namensführung von Kindern (§ 1617 BGB-E)
- Erarbeitung der Besonderheiten
- Übergangsvorschriften (Art. 229 EGBGB § 67)
- Auswirkungen der Änderungen im EGBGB
Das neue Namensrecht stellt die Standesämter vor eine große Herausforderung. Es räumt viele Varianten in der Namensgestaltung ein und bietet zugleich Übergangsvorschriften für zurückliegende Ereignisse. Das Seminar ist als Grundlage für die Urkundspersonen gedacht, die rechtsichere Beratungen im Vorfeld gewährleisten sollen. Es befähigt die Teilnehmenden dazu, z. B. Neubeurkundung von Geburten, Ehenamenserklärungen bei Eheschließungen, aber auch nachträgliche Veränderungen im Zusammenhang mit der Übergangsvorschrift rechtssicher nach neuem Namensrecht umzusetzen. Die Besprechung von Beispielfällen rundet das Seminar ab.
Standesbeamtinnen und Standesbeamte in den Städten und Gemeinden, die ab 01.05.2025 die Gesetzesänderung umsetzen müssen; Mitarbeitende in der Standesamtsaufsicht, die beratend kontaktiert werden und bei Unsicherheiten Empfehlungen aussprechen.
BGB, PStG, gesetzliche Neueregelung BGBl. Nr. 185/2024
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Josefine Oley gern zur Verfügung.
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