Fachseminar
Schwerpunkte
- Regelungen für Beamt:innen des Landes und der Kommunen und Einheitlichkeit des Dienstrechts, konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
- Reduzierung auf zwei Laufbahngruppen (ohne und mit Hochschulabschluss) sowie Verringerung auf zehn Fachrichtungen
-
Wechsel zwischen Bundesländern und zur Bundesverwaltung mit Anerkennung anderer Laufbahnbefähigungen (ausländisch/inländisch) und der Berufs- und Lebenserfahrung (§§ 15, 16, 17 aufgrund EU-Recht)
- Erleichterung des Quereinstiegs
- Mobilität bei Dienstherrenwechsel, Zuweisung von Beamt:
- innen (z. B. an private Einrichtungen)
-
Beamtenverhältnisse:
- Voraussetzungen
- Rechtsform der Begründung
- Arten
- Dauer
- Nichtigkeits- und Rücknahmegründe
- Wegfall des Rechtsinstituts der „Anstellung“ und das Alterserfordernis
- Einheitliche Probezeit von 3 Jahren
- Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand
- Änderung des Personalaktenrechts
- Vereinfachung der Nebentätigkeit
- Schaffung einer Personalentwicklung
- Unentgeltliche Mehrarbeit bis zu 5 Stunden
- Eröffnung von Teilzeit aus familiären Gründen auch für den Vorbereitungsdienst und Ausweitung von bisher 12 auf 15 Jahre
-
Rechte und Pflichten der Beamt:
- innen: wesentliche Rechte
- Status prägende Pflichten und Folgen der Nichterfüllung
Das Beamtenstatusgesetz des Bundes regelt die Grundstrukturen des Beamtenrechts für die Länder einheitlich und ist Ausgangspunkt für das Landesbeamtenrecht. Das Niedersächsische Beamtengesetz, Besoldungsgesetz und die Niedersächsische Laufbahnverordnung stellen die Grundlage für das Beamtenrecht in Niedersachsen dar. In diesem Seminar wird den Teilnehmenden ein Überblick über die bundeseinheitlichen Regelungen vermittelt sowie die länderspezifische Ausgestaltung in Niedersachsen erläutert.
Beschäftigte in Personalverwaltungen des Landes und der Kommunen; Personalratsmitglieder
Niedersächsisches Beamtengesetz, Niedersächsisches Besoldungsgesetz und Niedersächsische Laufbahnverordnung
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anett Stemmer gern zur Verfügung.
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