Spezialseminar
Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen: allgemeine Bestimmungen, Feststellen von Ordnungswidrigkeiten während der Überwachung, Bekanntwerden von Ordnungswidrigkeiten
- Anwendung der Berichte der Überwachung
- Behandlung von Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf die Überwachung: Erteilung von Auflagen, auch nachträglich, Bußgeldkatalog, Nachkontrolle
- Aktuelle Rechtsprechung und Problemfälle
Ziel des Seminars ist eine Vertiefung der bestehenden Grundkenntnisse des Fahrlehrerrechts. Es werden Ordnungswidrigkeiten (OWi) von Fahrlehrer:innen und Inhaber:innen von Fahrschulen behandelt. Dabei geht es um das Feststellen, die Bearbeitung und den Erlass von OWi-Bescheiden bzw. die Vorbereitung von OWi-Verfahren. Zudem ist Bestandteil des Seminars einerseits die Vermittlung von neuen Gesetzesänderungen und andererseits das Besprechen von praktischen Fällen, die von allgemeinem Interesse sind. Dabei wird auf bestehenden Grundkenntnissen im Fahrlehrerrecht aufgebaut. Die Teilnehmenden werden gebeten, ihre Fragestellungen bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beim Kommunalen Bildungswerk e. V. einzureichen. Das Konzept sieht vor, dass der Kurs als Ganzes (Code: ORA158) oder auch nur einer der Teile gebucht werden kann.
Erfahrene Beschäftigte öffentlicher Verwaltungen, die sich mit der Erteilung von Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnissen befassen bzw. als Vertreter:innen fungieren, z. B. bei den Straßenverkehrsämtern bzw. Regierungspräsidien. Für dieses Seminar sind Grundkenntnisse im Fahrlehrerrecht erforderlich
FahrlG, DV-FahrlG, OWiG, FahrschAusbO
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.
Termine
CODE 1024ORA158-2
24.10.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
270,00 €
Präsenz
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?