Spezialseminar
Themenbereich: Spezielles Ordnungsrecht / Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeitenrecht - Zusammenwirken von Verwaltung, Staatsanwaltschaft und Gericht im Ordnungswidrigkeitenverfahren
Schwerpunkte
- Das Einrücken der Verwaltungsbehörde in die Rolle der Staatsanwaltschaft
- Durchsuchung und Sicherstellung
- Der Umgang mit Betroffenen und Zeugen
- Polizeiliche Vorführung von Betroffenen und Zeugen, Ordnungsgelder gegen Zeugen
- Der Bußgeld- oder Verfallbescheid nach Einspruch als Grundlage des gerichtlichen Verfahrens (Mängel des Bußgeldbescheids und deren Folgen)
- Die weitere Ermittlungspflicht der Verwaltungsbehörde nach Einspruch und nach Zurückverweisung durch das Gericht
- Die Rechte der Vertretung der Verwaltungsbehörde in der Hauptverhandlung
- Möglichkeiten der Beeinflussung der Staatsanwaltschaft durch die Verwaltungsbehörde
- Die Ermittlungsbeamten und Bußgeldsachbearbeitenden als Zeugen vor Gericht
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, Ordnungswidrigkeiten, die über die Vermittlung der Staatsanwaltschaft in die Zuständigkeit des Gerichts gelangen, sachkundig zu führen und dabei die Rechte der Verwaltungsbehörde umfassend wahrzunehmen.
Beschäftigte von Ordnungsämtern und Bußgeldstellen; Außendienstmitarbeitende und Bedienstete anderer Ämter, die Ordnungswidrigkeiten zu ahnden haben. Grundkenntnisse des Ordnungswidrigkeitenrechts werden vorausgesetzt.
OWiG, StPO
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