Spezialseminar
Schwerpunkte
- Stellung und Funktionen der Aufsichtsbehörde
- Neue Anforderungen an die Kommunalaufsicht
- Prüfungsgrundlagen und -umfang
- Bedeutung und Nutzen eines Prüfungsschemas
- Prüfung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan in formeller und materieller Sicht anhand eines Prüfungsschemas
- Erörterung der genehmigungspflichtigen Vorgänge
- Aufsichtsbehördliche Konsequenzen und Maßnahmen
- Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis
Durch das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen auf doppischer Basis wird auch die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden wesentlich beeinflusst. Dabei wird nicht nur die Funktion als Aufsichtsbehörde tangiert, sondern auch die Herausforderung gestellt, den kommunalen Bereich zu beraten, um dadurch aufsichtsbehördliche Maßnahmen zu reduzieren. Da die Haushaltswirtschaft der Kommunen eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung darstellt, ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan in den meisten Bundesländern weiterhin vorlagepflichtig. Die Genehmigungspflicht beschränkt sich wie bisher auf den Gesamtbetrag der Kredite und der Verpflichtungsermächtigungen sowie den Höchstbetrag der Kassen-/Liquiditätskredite, wobei die Regelungen in den einzelnen Bundesländern nicht immer identisch sind. Im Hinblick auf die Sicherung einer nachhaltigen Aufgabenerfüllung bildet die Prüfung der dauernden Leistungsfähigkeit einen Schwerpunkt der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit. Die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen werden im Seminar soweit wie möglich berücksichtigt.
Beschäftigte der Aufsichtsbehörden. Grundkenntnisse des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens werden vorausgesetzt. Aufgrund möglicher Interessenskollisionen können Berater:innen, Dozent:innen u. ä. leider nicht an diesem Seminar teilnehmen.
Gemeindeordnung/Kommunalverfassung, Gemeindehaushaltsverordnung/Kommunale Haushaltsverordnung, Verwaltungsvorschriften zum NKHR
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
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