Fachseminar
Themenbereich: Rechnungsprüfung
Die Prüfung von Zuwendungen - ein Seminar für Rechnungsprüfer:innen und Prüfer:innen von Zuwendungsmaßnahmen
Schwerpunkte
- Prüfung der Bewilligung und Abrechnung von Zuwendungen:
- Liegen die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Zuwendung vor („Freigabe“ durch die EU)?
- Hat die Bewilligungsbehörde die Bewilligungsvoraussetzungen, einschließlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers, nachvollziehbar geprüft?
- Erfolgte die Bescheiderstellung unter Beachtung der jeweiligen VV zu § 44 der BHO/LHO?
- Wurden die Auflagen/Bedingungen der Bewilligung beachtet (Schwerpunkt Vergaberecht)?
- Wurde die Maßnahme zeitgerecht abgewickelt (Verwendungsnachweisprüfung/ggf. Rückforderung von Zuwendungen)?
- Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Zuwendungen - Verwendungsnachweis (Vor-)Prüfung:
- Wurden die Auflagen/Bedingungen im Zuwendungsbescheid beachtet?
- Was wurde mit den Zuwendungsmitteln tatsächlich beschafft?
- Stehen die mit Zuwendungsmitteln geleisteten Ausgaben im Einklang mit der Bewilligung?
- Wurde bei Rückforderungen die Schadensersatzpflicht geprüft?
Die Prüfung von Zuwendungen stellt darauf ab, dass Zuwendungsgeber ihren Aufgaben bei der Bewilligung und Abwicklung der Zuwendungen, einschließlich der Verwendungsnachweisprüfung, gerecht werden und die haushalts- und ggf. die besonderen zuwendungsrechtlichen Vorgaben ordnungsgemäß vollziehen. Besondere Bedeutung kommt dabei den örtlichen Erhebungen bei den Zuwendungsempfänger:innen zu. Erst hier kann letztlich festgestellt werden, ob Zuwendungsantrag, Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis übereinstimmen und ob die Ausgaben genehmigt, wirtschaftlich und ordnungsgemäß dem Wettbewerb unterstellt waren. Hierfür zuständig sind in erster Linie die Rechnungshöfe von Bund und Ländern bzw. die sonstigen Prüfungseinrichtungen, für die von ihren Körperschaften ausgereichten Zuwendungen. Bei der Prüfung der eigenen Körperschaft gilt es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu verhindern. Ebenfalls werden die örtlichen Prüfungseinrichtungen regelmäßig als (Vor-)Prüfer des Verwendungsnachweises tätig. Feststellungen wirken sich dann unmittelbar gegen die eigene Körperschaft aus.
Kommunale und staatliche Rechnungsprüfer:innen, Prüfer:innen von Zuwendungsmaßnahmen
BHO/LHO (§§ 23, 44 mit VV), VwVfG, UVgO, VOB, GWB, VgV
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17.02.2025
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