Spezialseminar
Themenbereich: Verfahrensrecht nach SGB I und X
SGB I und SGB X - Einstieg in die qualifizierte Sozialleistungssachbearbeitung
Schwerpunkte
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Sozialgesetzbuch versus Fachgesetze und methodische Grundlagen:
- Abgrenzungsfragen mit Beispielen
- sozialrechtlicher Effektuierungsgrundsatz sowie Rechts- und Tatfragen
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Antragsverfahren:
- behördliche Auskunfts- und Beratungspflicht
- Antragstellung und Umgang mit eingegangenen Anträgen
- wiederholte Antragstellung
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Aufklärung des Sachverhalts durch amtliche Ermittlungen:
- Art und Umfang der amtlichen Ermittlungen
- Umfang und Grenzen der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der antragstellenden, leistungsbeziehenden und erstattungspflichtigen Personen
- Umfang und Grenzen der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten Dritter
- Durchsetzung der Auskunftspflichten und Folgen fehlender Mitwirkung
- Amtshilfe, Sozialdatenschutz und Zusammenarbeit der Sozialleistungsbehörden
- Vorschüsse und vorläufige Entscheidung
- Ablehnung eines Antrags nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast
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Rücknahme rechtswidriger Leistungsbescheide und Aufhebung von Leistungsbescheiden wegen geänderter Verhältnisse:
- vorläufige Zahlungseinstellung
- Rechtswidrigkeit
- Vertrauensschutz
- Ermessen und atypische Fälle
- Fristen
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Rückforderung überzahlter Leistungen:
- Erstattungsforderung bei Aufhebung eines Leistungsbescheids
- Erstattungsforderung bei Leistungen ohne Verwaltungsakt
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Rückerlangung überzahlter Leistungen:
- Aufrechnung und Verrechnung
- Stundung, Niederschlagung, Erlass
- Inanspruchnahme von Gesamtschuldner:innen
Ziel des Seminars ist es, den Beschäftigten in der Sozialen Arbeit sowie Betreuer:innen und Berater:innen einen Einblick in das Sozialverwaltungsverfahrensrecht zu vermitteln. Die sozialrechtlichen Vorschriften sollen rechtssicher, zweckmäßig und ohne Vollzugsdefizite umgesetzt werden. SGB I und SGB X sind für die Sozialverwaltung geschaffen worden, um rechtskreisübergreifend allgemeine Verfahrensvorschriften zu haben. Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Grundlagen des allgemeinen Sozialverwaltungsverfahrensrechts, die für mehrere Sozialleistungsbereiche gelten - sowohl im Bewilligungsverfahren als auch in Verfahren, die später in Hinblick auf die Aufdeckung rechtswidrigen Leistungsbezugs durchgeführt werden. In den Kommunen sind viele Beschäftigte für die Bearbeitung mehrerer Sozialleistungen zuständig (z. B. Wohngeld und SGB XII-Leistungen).
Sachbearbeiter:innen kommunaler Sozialleistungsstellen, z. B. für SGB XII-Leistungen, Wohngeld, Elterngeld, Ausbildungsförderung, Unterhaltsvorschuss sowie Beschäftigte in der Sozialen Arbeit bei öffentlichen und freien Trägern, haupt- und ehrenamtliche Betreuer:innen und in der sozialen Beratung Tätige.
Gesetzestexte SGB I und SGB X und die relevanten Fachgesetze
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.
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