Fachseminar
Themenbereich: Seminare zum SGB XII und zu angrenzenden Gesetzen
Sozialrecht trifft Erbrecht: Sozialhilferegress und selbstständige Erbenhaftung
Schwerpunkte
- Selbständige Erbenhaftung nach §§ 102 SGB XII
- Kostenersatzpflichtiger Personenkreis (Erbe, Ermessenauswahl)
- Umfang der Ersatzpflicht (Nachlasswert, Sozialleistungen)
- Realisierung des Kostenersatzanspruchs einschließlich Ermessensausübung
- Hinweis zur unselbständigen Erbenhaftung nach §§ 103, 104 SGB XII bzw. §§ 45, 48, 50 SGB SGB X
- Verfahrensfragen
Der Schutz von Vermögen, z.B. von Immobilien, ist grundsätzlich mit dem Tod der leistungsberechtigten Person beendet. Die Vorschriften zum Kostenersatz gegen die Erben ermöglichen es, nach dem Tod des:der Leistungsempfänger:in - je nach Nachlasshöhe - aufgewandte Sozialhilfeleistungen zu refinanzieren. Von den Erben wird bis zur Höhe des Nachlasswertes ein Ersatz der Sozialhilfeleistungen erwartet, so dass in nicht unerheblichem Maße ein nachträglicher Ausgleich für Aufwendungen erfolgen kann. In diesem Seminar wird systematisch und Schritt für Schritt der Anwendungsbereich von § 102 SGB XII besprochen. Die in den letzten Jahren ergangenen gerichtlichen Entscheidungen werden in die Darstellung einbezogen. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, rechtssicher Kostenersatz zu betreiben.
Beschäftigte, die im Leistungsbereich des SGB XII tätig sind
keine
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0430SOA220S
30.04.2025
08:30 bis 15:30 Uhr
270,00 €
Präsenz
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12.06.2025
08:30 bis 15:30 Uhr
270,00 €
Präsenz
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?