Spezialseminar
Code SOG043

Verschenkt ist nicht verloren! Wie Jobcenter Forderungen realisieren können, die Leistungsbezieher gegen Dritte haben

Schwerpunkte

  • Erhalt von Leistungen zum Lebensunterhalt
  • Notwendigkeit der Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung trotz Legalzession
  • Ansprüche der Leistungsempfänger gegen einen Anderen
  • Der Antragsgegner
  • Bestehen eines Anspruchs und Art des Anspruchs
  • Gleichzeitigkeit der Ansprüche/Zeitraumidentität
  • Überleitungsschranken/Kausalität und Höhe des Anspruchsübergangs
  • Übergang bei fiktiver Hilfebedürftigkeit nach § 9 (2) S. 3 SGB II
  • Option der Rückübertragung auf den Leistungsempfänger/Ermessensausübung
  • Kostenübernahmeanspruch des Leistungsempfängers bei Rückübertragung
  • Vorrang der §§ 115 und 116 SGB X

Ziel des Seminars ist es, einen Überblick darüber zu geben, welche Möglichkeiten der § 33 (1) SGB II bietet und wie diese in der täglichen Praxis genutzt werden können. Der § 33 SGB II wird in der Praxis im Regelfall nur im Hinblick auf die Realisierung von Unterhaltsansprüchen wahrgenommen, da diese im 1. Absatz der Vorschrift explizit benannt werden und auch im 2. Absatz einen besonderen Raum einnehmen. Der 1. Absatz regelt jedoch darüber hinaus den Übergang zahlreicher anderer Ansprüche, wie z. B. Schadensersatzansprüche, Rückforderungsansprüche des Schenkers, Pflichtteilsansprüche oder Erbauseinandersetzungsansprüche. Die aktuelle Rechtsprechung wird berücksichtigt. Unterhaltsansprüche nach § 33 SGB II werden u. a. in den Seminaren Code: SOE003 und Code: SOE013 behandelt.

Beschäftigte der SGB II-Leistungsträger

SGB II, SGB III und SGB X

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Termine

CODE 0917SOG043
17.09.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
online
Präsenz

Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.