Spezialseminar
Themenbereich: Seminare zum SGB II und zu angrenzenden Gesetzen
Auszubildende im Leistungsbezug des SGB II unter Berücksichtigung der Änderungen durch Einführung des Bürgergeldes
Schwerpunkte
- Bedeutung der Regelungen des § 7 Abs. 5 und des § 27 SGB II
- Abgrenzung des Begriffs "Ausbildung"
- Förderungsfähigkeit „dem Grunde nach“
- Die Rückausnahmetatbestände des § 7 Abs. 6 SGB II
- Anzurechnendes Einkommen und Bereinigung des Einkommens
- Anrechenbares Einkommen nach BAföG und nach dem SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe) nach der Fassung des § 11a (3) SGB II
- Neue Freibetragsregelungen nach § 11 b (2b) SGB II
- Härtefallzuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II bei Überschreiten der Altersgrenze
- Sonderreglungen der erwerbsfähigen behinderten Auszubildenden
- Darlehen bei Ausbildungsaufnahme
- Verschiedene Fallkonstellationen aus der Praxis
- Aktuelle Rechtsprechung
- Freibetrags - und Hinzuverdienstregelungen ab dem 1.7.2023
- Vorrang von Qualifizierungen
Ziel des Seminars ist es, die Sonderregelungen für Auszubildende umfassend zu erläutern. Auszubildende erhalten im Regelfall ergänzende Leistungen nach dem SGB II. Sie haben damit nicht weniger Geld zur Verfügung, als sonstige Leistungsbezieher:innen. Der Gesetzgeber nimmt eine Unterscheidung zwischen Ausbildungen, die nach dem BAföG oder dem SGB III gefördert werden, vor, was in der Praxis oftmals Schwierigkeiten bereitet. Eine engere Kooperation zwischen Leistungs- und Vermittlungsbereichen ist erforderlich, da die Notwendigkeit der Ausbildung (z. B. einer Zweitausbildung oder aber einer Ausbildung in Härtefällen) von der Vermittlung entschieden werden muss. Die mit Einführung des Bürgergeldes ab 1.7.2023 geltenden Änderungen zum Hinzuverdienst und zur Anrechnung von Ausbildungsvergütungen werden dargestellt. Fachfragen der Teilnehmenden und konkrete Fälle werden im Seminar besprochen.
Beschäftigte der Sozialämter der Kreise, Städte, Ämter und Gemeinden sowie Landesverwaltungen, der Jobcenter und Agenturen für Arbeit, Beschäftigte von Rechnungsprüfungsämtern. Grundkenntnisse des SGB II sowie praktische Erfahrungen werden vorausgesetzt.
SGB II, SGB III
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Termine
CODE 0326SOB063
26.03.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?