Spezialseminar
Code WEPEA490

SGB IX: Die Einladungspflicht des Arbeitgebers nach § 165 SGB IX - Beteiligung, Unterrichtung und Anhörung

Schwerpunkte

  • Die Einladungspflicht des Arbeitgebers nach § 165 SGB IX: Feststellung der Einladungspflicht (offensichtliche Eignung/Nichteignung)
  • Die Folgen unterbliebener Einladungen: Entschädigungsansprüche der Bewerber:innen
  • Die Meldepflichten des Arbeitgebers nach § 164 SGB IX
  • Beteiligungsrechte und Informationspflichten gegenüber der Schwerbehindertenvertretung
  • Aktuelle Rechtsprechung

Ziel des Webinars ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, rechtssicher im Bewerbungs- und Auswahlverfahren, an dem auch Bewerbende mit einer Schwerbehinderung beteiligt sind, zu agieren. Öffentlich-rechtliche Arbeitgeber sind nach Maßgabe des § 165 SGB IX verpflichtet, schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber:innen zum Vorstellungsgespräch einzuladen. In der Praxis der Personalverwaltungen herrscht durch die sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung, insbesondere des BAG, eine gewisse Unsicherheit, wie eine offensichtliche Nichteignung rechtssicher festgestellt werden kann, damit Entschädigungansprüche aus dem AGG zu vermieden werden können. Auch Fragen, was unter einem Vorstellungsgespräch verstanden wird, ob eine Mindestnote in der Qualifikation auch von schwerbehinderten Bewerber:innen im Bewerbungsprozess verlangt werden darf oder wie die richtige Meldung freier oder freiwerdender Arbeitsplätze nach § 164 SGB IX erfolgen muss, sind für Personalverantwortliche in der Praxis von grundlegender Bedeutung.

Personalsachbearbearbeiter:innen und Personalverantwortliche, Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen und Personalvertretungen

SGB IX

Kundenservice KBW e. V.

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.

Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anett Stemmer gern zur Verfügung.

Allgemeines

Dieses Webinar wird mit Zoom durchgeführt. Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie mit der verbindlichen Einladung. Diese wird an die angegebene E-Mail-Adresse des/der Teilnehmenden verschickt. Sie erwerben mit der Buchung einen Teilnahmeplatz. Das Betreten des virtuellen Schulungsraums ist bereits 15 Minuten vor Start der Online-Schulung möglich.

technische Mindestanforderungen

  • PC, Laptop oder mobiles Endgerät mit stabiler Internetverbindung
  • Headset
  • Wir empfehlen die Installation der kostenfreien Zoom-App. Alternativ ist die Teilnahme bei Zoom auch über den Browser (Microsoft Edge, Internet Explorer 11 oder Chrome) möglich.

Haben Sie Bedenken bezüglich Ihrer Technik? Wir empfehlen vor der Online-Schulung den kostenfreien System-Test zu absolvieren, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist. Nutzen Sie dazu folgenden Link:


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Ihre Vorteile

Zertifikat
Sie erhalten ein qualifiziertes Teilnahme-Zertifikat
Schulungsunterlagen
Bereitstellung aussagekräftiger Seminarunterlagen zum Download.
Zertifiziert und qualifiziert
Wir sind zertifiziert nach AZAV und DIN EN ISO 9001:2015 und setzen ausschließlich erfahrene und erprobte Lehrkräfte ein.
Interaktiv + live
Interaktive Beteiligungsmöglichkeiten: Stellen Sie Ihre Fragen live per Webcam und Mikrofon.

Termine

CODE 0217WEPEA490
17.02.2025
09:00 bis 12:30 Uhr
200,00 €
Online (Zoom)
 
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CODE 0825WEPEA490
25.08.2025
09:00 bis 12:30 Uhr
200,00 €
Online (Zoom)
 
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Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.