Fachseminar
Code SOB061K

Nothelferleistungen nach § 25 SGB XII - die Sozialhilfeträger als Ausfallbürgen?

Schwerpunkte

  • Anwendbarkeit des § 25 SGB XII - „Nothelfer“:
    • Eilfall/Notfall
    • angemessene Frist
    • Anspruchsberechtigte (Ausländer:innen, Erwerbsfähige/Nichterwerbsfähige)
  • Sozialhilfegrundsätze:
    • Nachrang
    • Gegenwärtigkeitsprinzip/Kenntnisnahme
    • örtliche Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit
  • Leistungssysteme:
    • Gesetzliche Krankenversicherung (Pflichtversicherung - über Alg II-Bezug, allg. Pflichtversicherung ab 01.04.2007
    • freiwillige Versicherung im Anschluss einer Pflicht- oder Familienversicherung)
    • Private Krankenversicherung (Versicherungspflicht seit 01.01.2009
    • Basistarif)
    • EU/EWR Krankenschutzbestimmungen
    • SGB XII (Betreuung nach § 264 SGB V)
    • Asylbewerberleistungsgesetz

In vielen Fällen ist der Versicherungsstatus von Menschen, die eine Behandlung im Krankenhauf in Anspruch nehmen wollen, ungeklärt. In dieser Situation wenden sich die Krankenhauseinrichtungen an die Träger der Sozialhilfe und begehren die Erstattung ihrer Aufwendungen unter Hinweis auf § 25 SGB XII - dem sogenannten Nothelferparagrafen. Die Seminarteilnehmenden erfahren, in welchen Fällen ein Rückgriff auf den Sozialhilfeträger möglich und an welche Voraussetzungen eine Kostenübernahme gebunden ist. Im Seminar werden grundlegende Kenntnisse über die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Krankenschutzsysteme vermittelt. Das Seminar wird für Teilnehmende angeboten, die bereits ein Grundlagenseminar zur Krankenversicherung (Code: SOB061N) besucht haben.

Beschäftigte der Krankenhausverwaltungen und Sozialämter, die bereits über Grundkenntnisse zur Krankenversicherung verfügen

SGB I, V, X, XII; AsylblG

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Termine

CODE 1104SOB061K
04.11.2024
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
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