Spezialseminar
Code SOB029

SGB XII - Zuständigkeitskonflikte im Sozialhilferecht

Schwerpunkte

  • Allgemeiner Überblick über die Regelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit im Sozialhilferecht (§§ 97, 98, 24 SGB XII und ergänzende landesrechtliche Regelungen)
  • § 98 Abs. 5 SGB XII - ambulantes betreutes Wohnen (abW): Begriffserläuterungen - Was versteht man unter abW? Müssen Maßnahmeträger und Wohnungsanbieter identisch sein? Verhältnis zur Anstaltsregelung in § 98 Abs. 2 SGB XII
  • Mehrkostenvorbehalt des § 13 Abs. 1 SGB XII; Raum für Vereinbarungen nach § 75 SGB XII; gemischte und umgekehrte Einrichtungsketten aus § 98 Abs. 2 SGB XII
  • Zuständigkeiten für Bestattungskosten §§ 97 Abs. 4; 98 Abs. 3 SGB XII und Abgrenzung zu Zuständigkeiten der Ordnungsbehörden
  • Eilzuständigkeiten nach §§ 25, 98 SGB XII
  • Vorläufige Zuständigkeiten nach § 43 SGB I und § 14 SGB IX
  • Kostenerstattungsansprüche nach den §§ 106 ff. SGB XII und den §§ 104 ff. SGB X
  • Darstellung der neueren Rechtsprechung und Besprechung von Praxisfragen der Teilnehmer

Ziel des Seminars ist es, sich speziell der Problematik des § 98 Abs. 5 SGB XII, aber auch allen anderen Zuständigkeitsfragen im Sozialhilferecht des SGB XII zu widmen. Zuständigkeiten im Sozialhilferecht sind ein "Dauerbrenner" und bieten Konfliktpotenzial. Sie geben immer wieder Anlass zu Nachfragen oder Unsicherheiten und führen zu Auseinandersetzungen zwischen den Leistungsträgern. Ein beredtes Beispiel dafür ist die „einfach erscheinende“ Zuständigkeitsregelung in § 98 Abs. 5 SGB XII im Zusammenhang mit dem ambulanten betreuten Wohnen. Die Erfahrungen der Praxis in den letzten Jahren lehren jedoch das Gegenteil. Auf die Entscheidungen des BSG vom 05.07.2018 wird eingegangen. In den Kontext dieser Aufgabenstellung gehören natürlich auch die korrespondierenden Kostenerstattungsansprüche.

Beschäftigte in Sozialämtern, bei den örtlichen und überörtlichen Trägern sowie bei Delegationsstellen

SGB I, SGB X, SGB XII

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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.

Allgemeines

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CODE 0407SOB029
07.04.2025
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08.04.2025
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01.12.2025
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