Spezialseminar
Code STA075

Events und Veranstaltungen im Kulturbereich - steuerrechtliche Fallstricke

Schwerpunkte

  • Abgrenzung Kultur von Geselligkeit
  • Kultur als staatliche Aufgabe oder als gemeinnütziger Zweck
  • Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde gemäß § 4 Nr. 20 UStG
  • Steuerliche Sachverhalte im Kultursponsoring
  • Umsatzsteuerrechtliche Regelungen
  • Status der Beschäftigten als Selbständige oder Angestellte
  • Nutzung der Pauschalen nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG

Konzerte, Theateraufführungen, Musicals, Tanzveranstaltungen, Lesungen - die Bandbreite kultureller Veranstaltungen ist sehr groß. Wann liegen Einnahmen aus kulturellen Veranstaltungen vor? Beträgt der Mehrwertsteuersatz 7 % oder 19 % oder wann sind die Erlöse umsatzsteuerbefreit? Welche steuerlichen Konsequenzen sind bei Kooperationen zu beachten? Sind die Künstler:innen, Statist:innen, Schauspieler:innen und andere Mitwirkende als Arbeitnehmer:innen oder als Selbstständige abzurechnen? Was versteht man unter der Steuerschuldnerschaft bei der Einkommen- und Umsatzsteuer? Wann greift der Steuerabzug gemäß § 50a EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen? Was ist beim Kultursponsoring zu beachten? Den Teilnehmenden wird aufgezeigt, wie sie kulturelle Veranstaltungen rechtssicher abrechnen und steuerrechtliche Fallstricke umgehen. In diesem Seminar werden auch spezifische Hinweise zu gemeinnützigen Trägern von Kulturveranstaltungen wie auch zu kulturellen Einrichtungen der öffentlichen Hand gegeben.

Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen von Kulturbetrieben der öffentlichen Hand und gemeinnützigen Kulturträgern

keine

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Termine

CODE 0410STA075
10.04.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
online
Präsenz
CODE 0924STA075
24.09.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
online
Präsenz

Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.