Fachseminar
Code GWEBAB085T

Befristete raumordnerische Untersagungen von Windenergieanlagen in Thüringen

Schwerpunkte

  • Überblick über die Neuerungen durch das sog. Wind-an-Land-Gesetz und Umsetzung in Thüringen
  • Befristete raumordnerische Untersagungen nach § 12 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
  • Befristete raumordnerische Untersagungen nach § 17a Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG):
    • Anwendungsvoraussetzungen
    • Rechtsfolgen
    • Befristung und Dauer

Die planungsrechtlichen Vorschriften zur Planung und Zulassung von Windenergieanlagen wurden durch das sog. Wind-an-Land-Gesetz im Jahr 2022 grundlegend geändert. Dies hat auch Auswirkungen auf die Anwendung von Plansicherungsinstrumenten während der Planaufstellung. In Thüringen wurde im Juni 2024 eine Regelung zum Erlass von befristeten raumordnerischen Untersagungen geschaffen: § 17a Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG). Damit soll eine planerisch ungesteuerte Entwicklung der Windenergienutzung während der Aufstellung von Regionalplänen vermieden werden. Im Seminar wird die Neuregelung und die damit im Zusammenhang stehenden Themen vorgestellt. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.

Alle mit der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen Befasste, z.B. bei Städten und Gemeinden, Landratsämtern, bei privaten Planungsbüros und Vorhabenträgern, sowie sonstige fachlich Interessierte

Baugesetzbuch (BauGB), Raumordnungsgesetz (ROG) und Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG)

Kundenservice KBW e. V.

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.

Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.

Termine

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03.03.2025
10:00 bis 11:30 Uhr
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04.07.2025
10:00 bis 11:30 Uhr
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