Fachseminar
Code PEA023S
Themenbereich: Personalwesen

Der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) - die Regelungen rechtssicher beherrschen

Schwerpunkte

  • Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich des TV-BA
  • Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen
  • Vergütungsstruktur anhand der seit November 2019 geltenden Gehaltstabelle
  • Sonderregelungen zur Vergütung
  • Zuschläge und Zulagen
  • Leistungsentgelt
  • Urlaubsregelungen
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ziel des Seminars ist es die Teilnehmenden zu befähigen, den TV-BA rechtssicher anzuwenden und Fragen anhand des Tariftextes zu beantworten. Grundlage dafür ist der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit nebst allen Anhängen und Anlagen. Die Trägerschaft der Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen wirft nach wie vor eine Reihe von personal- und tarifrechtlichen Fragen auf. Insbesondere geht es um die Geltungsbereiche der verschiedenen Tarifverträge - um den Geltungsbereich des TVöD und des TV-BA in den gemeinsamen Einrichtungen. Parallelen zum TVöD werden aufgezeigt und die Entscheidungen der Gerichte zum TV-BA in die Betrachtungen einbezogen.

Personalverantwortliche bei der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere aber Personalverantwortliche bei den gemeinsamen Einrichtungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Sammlung gültiger Arbeitsgesetze, aktuelle Fassung des TV-BA

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Termine

CODE 1113PEA023S
13.11.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
14.11.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Präsenz
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