Fachseminar
Themenbereich: Personalwesen
Der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) - die Regelungen rechtssicher beherrschen
Schwerpunkte
- Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich des TV-BA
- Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen
- Vergütungsstruktur anhand der seit November 2019 geltenden Gehaltstabelle
- Sonderregelungen zur Vergütung
- Zuschläge und Zulagen
- Leistungsentgelt
- Urlaubsregelungen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ziel des Seminars ist es die Teilnehmenden zu befähigen, den TV-BA rechtssicher anzuwenden und Fragen anhand des Tariftextes zu beantworten. Grundlage dafür ist der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit nebst allen Anhängen und Anlagen. Die Trägerschaft der Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen wirft nach wie vor eine Reihe von personal- und tarifrechtlichen Fragen auf. Insbesondere geht es um die Geltungsbereiche der verschiedenen Tarifverträge - um den Geltungsbereich des TVöD und des TV-BA in den gemeinsamen Einrichtungen. Parallelen zum TVöD werden aufgezeigt und die Entscheidungen der Gerichte zum TV-BA in die Betrachtungen einbezogen.
Personalverantwortliche bei der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere aber Personalverantwortliche bei den gemeinsamen Einrichtungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Sammlung gültiger Arbeitsgesetze, aktuelle Fassung des TV-BA
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.
Termine
CODE 1112PEA023S
12.11.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
13.11.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Hybrid
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?