Spezialseminar
Code PEA021N
Themenbereich: Personalwesen

TVöD - Leistungs- und erfolgsorientierte Bezahlung (Leistungsentgelt) - (wie) funktioniert sie?

Schwerpunkte

  • Leistungsentgeltbezug im TVöD - rechtliche Rahmenbedingungen
  • Mitbestimmung der Personalvertretungen in Lohnfragen
  • Leistungsentgelte des TVöD im Einzelnen (§ 18 Abs. 4 TVöD, Leistungsprämie, Erfolgsprämie, Leistungszulage)
  • Zusätzlichkeit von Erfolgsprämien
  • Entwicklung von Bewertungsmethoden durch betriebliche Kommission (zugleich zuständig für Beschwerdefälle)
  • Formen der Leistungsbemessung (systematische Leistungsbewertung oder Führen durch Zielvereinbarung als freiwillige Vereinbarung)
  • Unverzichtbare Bedingungen einer Zielvereinbarung
  • Handlungsanleitung zur systematischen Leistungsbewertung und zur Durchführung einer Leistungsbeurteilung
  • Arbeitshilfe: Dienstvereinbarung über Leistungskriterien
  • Arbeitshilfe: Dienstvereinbarung über die Zahlung von Leistungszulagen
  • Zusatzversorgungspflicht
  • Regelungen beim Fehlen betrieblicher Systeme (Protokollerklärung zu § 18 Abs. 4 TVöD)

Ziel des Seminars ist es, Dienstverein­barungen über Leistungs­kriterien und über die Zahlung von Leistungszulagen vorzustellen, um eine betriebliche Umsetzung der tariflichen Norm zu gewährleisten. Unabhängig von den leistungsbezogenen Stufenaufstiegen haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes leistungsvariable Bezahlungsbestandteile in Form von Leistungsprämien, Erfolgsprämien und Leistungszulagen (§ 18 TVöD) vereinbart. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch Dienst- oder Betriebsvereinbarungen. Regelungsbedarf besteht im Hinblick auf Formen leistungs- und ertragsorientierter Entgelte sowie Methoden der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung, Verfallszeit und Überprüfungs­möglich­keit. Im Seminar wird auf die Neuerungen durch die Einführung der Entgeltordnung für die Bundes­be­schäftigten seit 2018 eingegangen. Die Ergebnisse der Tarifeinigung 2018 für den Bereich des VKA sind ebenfalls Inhalt des Seminars. Das Leistungsentgeltsystem kann für die Bundesbeschäftigten aufgehoben werden. Es besteht die Möglichkeit, den Tarifbeschäftigten des Bundes Leistungsprämien in entsprechener Anwendung der beamten­rechtlichen Vorschriften als übertarifliche Leistung zu gewähren.

Leiter:innen und Beschäftigte der Personalämter und anderer Ämter, die umfassend und praxisnah über die Neuregelungen informiert sein wollen; Mitglieder von Personalräten; sonstige Interessierte

TVöD

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Termine

CODE 0829PEA021N
29.08.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
30.08.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
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01.09.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
02.09.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
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