Kurzwebinar
Code WESTA082K

Gefahr für die interkommunale Zusammenarbeit unter umsatzsteuerlichen Aspekten des neuen § 2b UStG

Schwerpunkte

  • Rechtliche Grundlagen, bisherige Umsatzbesteuerung
  • Neues Umsatzsteuerrecht, insbes. § 2b UStG, Bedeutung für Beistandsleistungen, insbes. auch nach § 2b Abs. 3 UStG, Übergangsregelung
  • Unternehmereigenschaft, maßgebliches Kriterium: die möglichen größeren Wettbewerbsverzerrungen
  • Hilfsgeschäfte und Nebenleistungen, die evtl. nichtunternehmerisch sind
  • Mögliche Steuerbefreiungen
  • Individuelle Betrachtung häufig vorkommender Leistungen, z.B. bei der Abwasser- und Abfallbeseitigung, im Schulwesen, im übrigen Bildungswesen, bei Sport- und Freizeiteinrichtungen usw.

Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, den Wegfall des § 2 Abs. 3 UStG sowie den neuen § 2b UStG ergeben sich grundlegende Änderungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand. Fast jede Gemeinde, fast jeder Landkreis sowie andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sind in der interkommunalen Zusammenarbeit involviert. Die Politik will diese fördern und hatte seinerzeit angekündigt, bei der Abfassung des § 2b UStG die Förderungswürdigkeit entsprechend zu berücksichtigen. Von dieser Absicht ist nicht viel übriggeblieben. Beistandsleistungen dieser Art werden zu einem großen Teil spätestens ab 01.01.2025 umsatzsteuerpflichtig werden. Finanziell kann dies erheblich zu Buche schlagen, zumal es sich vornehmlich um Dienstleistungen handelt und daher kaum abzugsfähige Vorsteuern geltend gemacht werden können. Umso wichtiger ist es nun, bestehende Verträge zu untersuchen in Hinblick auf Gestaltungsmöglichkeiten, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden oder zu verringern. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.

Kämmerer sowie mit der Umsatzsteuer befasste Mitarbeiter/innen; sonstige Interessenten

keine

Kundenservice KBW e. V.

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.

Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.

Termine

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08.05.2025
10:30 bis 12:30 Uhr
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25.11.2025
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