Kurzwebinar
Themenbereich: Steuern/ Gebühren/ Beiträge
Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch den neuen § 2b und den Wegfall des § 2 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz - Intensivseminar
Schwerpunkte
Zeitablauf am 1. Tag Teil 1 - 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr [danach Pause] Teil 2 - 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr / 2. Tag - 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- Grundsätzliche Ausführungen zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- Darstellung und Erläuterung der Neuregelungen, Vergleich mit dem bisherigen Recht
-
Auswirkungen der neuen Rechtslage auf einzelne Bereiche:
- Vermögensverwaltung
- "Mini-BgA" und "Nichtselbständigen-BgA"
- andere Leistungen unmittelbar an den Bürger
- Auswirkungen der neuen Rechtslage auf die interkommunale Zusammenarbeit
- Inhalt und Bedeutung der freiwilligen Übergangsregelung, Optionserklärung und möglicher Widerruf, teilweise Inanspruchnahme
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Beeinflussung der Steuerpflicht
- Besondere Bedeutung der Rechtsänderungen bei Organschaftsverhältnissen, bei Verzicht auf Steuerbefreiungen und bei Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG
- Praktische Hinweise zur Abarbeitung der Problematik in der Verwaltung
- Darstellung von Einzelsachverhalten und deren mögliche Lösung
Neuregelungen zur Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind seit dem 01.01.2016 mit Wirkung für Umsätze ab 01.01.2017 in Kraft. § 2 Abs. 3 UStG wurde aufgehoben und durch einen neuen § 2b ersetzt, der jetzt die Einschränkung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts bei Ausübung öffentlicher Gewalt regelt. Der Begriff des Betriebes gewerblicher Art ist für die Umsatzsteuerpflicht nicht mehr von Bedeutung. Die Vermögensverwaltung und - bei Nichterfüllung bestimmter Bedingungen - sogar hoheitliche Tätigkeiten können umsatzsteuerpflichtig werden. Vor allem die interkommunale Zusammenarbeit kann finanziell nachteilig betroffen sein. Bis 31.12.2016 bestand die Möglichkeit, dem Finanzamt gegenüber zu erklären, ob man die bisherige Rechtslage (höchstens bis zum Jahr 2024) weiterhin anwenden will. Das Webinar will die Teilnehmer in die Lage versetzen, die Bedeutung der Neuregelungen zu erkennen. Es werden Hilfestellungen gegeben, um die vor Ort bestehenden Sachverhalte, insbesondere bei der Vermögensverwaltung und den Beistandsleistungen einschätzen und optimieren zu können. Wenn die Verwaltung dem Finanzamt gegenüber vorsorglich bis 31.12.2016 erklärt hat, das bisherige Recht weiterhin anwenden zu wollen, soll die Entscheidungsfindung für oder gegen die Beibehaltung dieser Übergangsregelung erleichtert werden. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e. V. und GIBT Colleg e. V.
Mitarbeiter in den Finanzfachbereichen, die für die Bearbeitung der Angelegenheiten ihrer Körperschaft als Umsatzsteuerschuldner zuständig sind.
keine
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0410WESTA082S-G
10.04.2025
10:30 bis 15:00 Uhr
11.04.2025
10:30 bis 12:00 Uhr
CODE 1029WESTA082S-G
29.10.2025
10:30 bis 15:00 Uhr
30.10.2025
10:30 bis 12:00 Uhr