Spezialseminar
Code VRA080

Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen (Vollstreckung von Verwaltungsakten)

Schwerpunkte

  • Verwaltungszwang und die Grundsätze des Verwaltungshandelns
  • Anwendungsbereiche behördlicher Zwangsmaßnahmen
  • Die einzelnen Zwangsmittel und die Voraussetzungen ihrer Anwendung, Ersatzvornahme
  • Zwangsgeld, Zwangshaft, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang
  • Zuständige Behörde für Verwaltungszwang - unterschiedliche Fallgestaltung
  • Vollstreckbarkeit des Ausgangsverwaltungsakts, insbesondere Anfechtung und Anordnung der sofortigen Vollziehung
  • Verfahren des Verwaltungszwangs/Formvorschriften
  • Kostenerhebung
  • Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
  • Möglichkeiten für Verwaltungszwang ohne Ausgangsverwaltungsakt

Häufig stehen insbesondere Beschäftigte von Kommunalverwaltungen bzw. kommunalen Zweckverbänden vor dem Problem, dass Bürger:innen oder Firmen amtlich erteilten Anordnungen nicht nachkommen. Oft betrifft dies Verwaltungsakte der Ordnungs-, Umwelt-, Bauordnungs-, Straßenverkehrs-, Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelämter. Die amtlichen Anordnungen können dabei ein bestimmtes Handeln der Adressat:innen bezwecken, aber auch ein Unterlassen einfordern bzw. die Duldung bestimmter behördlicher Maßnahmen. Für die Fälle, in denen Bürger:innen belastende Verwaltungsakte nicht freiwillig vollziehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Verwaltungsakt auch gegen den Willen des:der pflichtigen Bürger:in durchzusetzen. Dies sind die Mittel des Verwaltungszwangs. Im Seminar werden systematisch die Rechtsgrundlagen der Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen durch die Verwaltung vermittelt. Darauf aufbauend werden die Teilnehmenden mit dem praktischen Handwerkszeug der Verwaltungsvollstreckung von Verwaltungsakten vertraut gemacht.

Mit der zwangsweisen Durchsetzung von Verwaltungsakten beauftragte Bedienstete von Kommunal­verwaltungen, insbesondere aus Ordnungsämtern, Umweltämtern, Bauordnungsämtern, Straßenverkehrsämtern, Veterinär- und Lebensmittelämtern, Gesundheitsämtern sowie weitere Kommunalbedienstete, die interessiert sind, ihre Rechtskenntnisse auf diesem Gebiet zu vervollkommnen

VwVG

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Termine

CODE 0310VRA080
10.03.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
11.03.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Präsenz
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CODE 0915VRA080
15.09.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
16.09.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Präsenz
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Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.