Fachseminar
Code GWEVLB098

Die (anteilige) Nichtberücksichtigung von Unterhaltspflichten bei der Einkommenspfändung

Schwerpunkte

  • Grundlegendes hinsichtlich der Unterhaltspflichten i.S.d. des Vollstreckungsrechts
  • Definition und Umfang der eigenen Einnahmen der unterhaltsberechtigten Personen
  • Berechnungen: Zu welchen Anteilen können Unterhaltsberechtigte unberücksichtigt bleiben?
  • Formulierungsvorschläge
  • Möglichkeiten der Berechnung des pfändbaren Betrages nach Beschlussfassung
  • Erörterung von Problemstellungen
  • Informationsaustausch

Bei der Einkommenspfändung stellt sich nicht nur u.a. die Frage, wie vielen Personen gegenüber der Vollstreckungsschuldner gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist und ob er Unterhalt tatsächlich leistet, sondern auch, ob diese Personen ggf. über eigene Einnahmen verfügen. Bejahendenfalls muss der Gläubiger tätig werden, um zu erreichen, dass diese bei der Berechnung der pfändbaren Beträge nicht oder nur anteilig zu berücksichtigen sind. In der Praxis wird selten die Möglichkeit genutzt, Unterhaltsberechtigte unberücksichtigt zu lassen. Für den Gläubiger stellt sich maßgeblich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche Beschlussfassung möglich ist und ob diese prognostisch überhaupt zu höheren pfändbaren Beträgen führen wird. Hier sind im Vorfeld entsprechende Berechnungen insoweit vorzunehmen. Erfolgt eine derartige Beschlussfassung, stellt sich für die betreffenden Drittschuldner die Frage, wie diese rechnerisch umzusetzen ist. In dem Seminar werden unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen und maßgeblichen Rechtsprechung verschiedene Konstellationen aufgezeigt, wann es für den Gläubiger sinnvoll sein kann, aktiv zu werden, wenn es darum geht, unterhaltspflichtige Personen des Schuldners nicht oder nur teilweise bei der Einkommenspfändung zu berücksichtigen und wie bei einer entsprechenden Beschlussfassung die Berechnung der pfändbaren Beträge erfolgen kann. Insoweit ist die Thematik nicht nur für Gläubiger, sondern gleichermaßen auch für Drittschuldner, die derartige Beschlüsse und Verfügungen umzusetzen haben, von Relevanz. Auch in Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren finden die entsprechenden Regeln Anwendung, so dass die Thematik ebenfalls für diesen Personenkreis von großer praktischer Bedeutung ist. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.

Mitarbeiter und Auszubildende von Rechtsanwälten, kommunaler Behörden und Institutionen, die mit Forderungsmanagement und Fragestellungen rund um die Einkommenspfändung bzw. Zwangsvollstreckung befasst sind, Gläubiger und deren Vertreter sowie auch Drittschuldner, die mit der praktischen Umsetzung derartiger Entscheidungen beschäftigt sind, Insolvenzverwalter, Treuhänder und deren Mitarbeiter sowie sonstige Interessenten. Aufgrund der umfänglichen Darstellung ist dieses Seminar auch für Personen geeignet, die sich bislang nicht bzw. nicht vertieft mit dem Thema befasst haben.

keine

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Termine

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25.03.2025
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