Spezialseminar
Code SOB031

Vorläufige Bewilligung von Leistungen im 4. Kapitel SGB XII

Schwerpunkte

  • Anwendungsfälle der vorläufigen Leistungsbewilligung
  • Pflicht zur Begründung der vorläufigen Leistungsbewilligung
  • Mitwirkungspflichten bei der vorläufigen Bewilligung und endgültigen Festsetzung; Konsequenzen bei fehlender Mitwirkung
  • Endgültige Festsetzung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
  • Zeitliche Vorgabe zur endgültigen Festsetzung
  • Monatsübergreifende Saldierung bei der endgültigen Festsetzung
  • Erstattungspflicht möglicher Überzahlungen von dem:der Leistungsbezieher:in durch Aufrechnung nach § 44b SGB XII
  • Das Spannungsverhältnis zwischen § 44a SGB XII und den §§ 45, 48 SGB X
  • Änderungsbescheide bei vorläufiger Leistungsbewilligung

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden mit dem Instrument der vorläufigen Leistungsbewilligung vertraut zu machen und den rechtssicheren Umgang damit zu vermitteln. Der § 44a SGB XII bildet die Rechtsgrundlage für eine vorläufige Bewilligung von Leistungen. Er gibt damit den Verwaltungen - insbesondere in Fällen mit schwankendem Einkommen - bessere Handlungsmöglichkeiten. Im besonderen Fokus steht dabei das Einkommen aus Werkstätten für Behinderte.

Beschäftigte der SGB X II-Leistungsträger

SGB XII und SGB X

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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.

Termine

CODE 1008SOB031
08.10.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
online
Präsenz

Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.