Spezialseminar
Themenbereich: Seminare zum SGB XII und zu angrenzenden Gesetzen
Vorläufige Bewilligung von Leistungen im 4. Kapitel SGB XII
Schwerpunkte
- Anwendungsfälle der vorläufigen Leistungsbewilligung
- Pflicht zur Begründung der vorläufigen Leistungsbewilligung
- Mitwirkungspflichten bei der vorläufigen Bewilligung und endgültigen Festsetzung; Konsequenzen bei fehlender Mitwirkung
- Endgültige Festsetzung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
- Zeitliche Vorgabe zur endgültigen Festsetzung
- Monatsübergreifende Saldierung bei der endgültigen Festsetzung
- Erstattungspflicht möglicher Überzahlungen von dem:der Leistungsbezieher:in durch Aufrechnung nach § 44b SGB XII
- Das Spannungsverhältnis zwischen § 44a SGB XII und den §§ 45, 48 SGB X
- Änderungsbescheide bei vorläufiger Leistungsbewilligung
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden mit dem Instrument der vorläufigen Leistungsbewilligung vertraut zu machen und den rechtssicheren Umgang damit zu vermitteln. Der § 44a SGB XII bildet die Rechtsgrundlage für eine vorläufige Bewilligung von Leistungen. Er gibt damit den Verwaltungen - insbesondere in Fällen mit schwankendem Einkommen - bessere Handlungsmöglichkeiten. Im besonderen Fokus steht dabei das Einkommen aus Werkstätten für Behinderte.
Beschäftigte der SGB X II-Leistungsträger
SGB XII und SGB X
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.
Termine
CODE 1008SOB031
08.10.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?