Kurzwebinar
Themenbereich: Betreuungsrecht
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Ehegattennotvertretungsrecht in der Beratungspraxis von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen - Gestaltungsspielraum und Risiken
Schwerpunkte
- Betreuungsrechtsreform 2023
- Beratungspraxis von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen
- Auswirkungen auf die medizinische Behandlung
- Auswirkungen auf Grundstücksgeschäfte und Nachlassangelegenheiten
- Haftungsrisiken
Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine haben umfangreiche Informations- und Beratungspflichten (§§ 5,15 BtOG). Was ist in der Beratungspraxis in Bezug auf Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Ehegattennotvertretungsrecht zu beachten? Wo gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, wo gibt es Fallstricke? Wie umfangreich ist die Beratungspflicht? Was gilt bezüglich der öffentlichen Beglaubigung? Bei all dem sollen die rechtlichen Zusammenhänge zu der medizinischen Behandlung, aber auch zu sonstigen Rechtsgebieten wie bspw. Grundstücksrecht oder Erbrecht hergestellt werden. Das Ganze soll an Praxisbeispielen plakativ und verständlich erklärt werden. Das Online-Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden
keine
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0304GWEBEA042SN-G
04.03.2025
09:00 bis 10:30 Uhr
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30.09.2025
09:00 bis 10:30 Uhr