Fachseminar
Themenbereich: Zuwendungsrecht
Erfolgs- und Zielkontrolle sowie Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Zuwendungen
Schwerpunkte
- Bedeutung, Begriffe und Prozess der Erfolgskontrolle
- Operationalisierung von Zielen und Zielvereinbarung
- Das Konzept der abgestuften Erfolgskontrolle und das Vorgehen bei Erfolglosigkeit
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen als Instrument der Erfolgskontrolle
- Erfolgskontrolle auf Ebene von Förderprogrammen: Evaluation
- Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis
Mit der Gewährung einer Zuwendung soll zum einen der Zweck und zum anderen das Ziel der Förderung realisiert werden. Während die Verwendungsnachweisprüfung der Zweckkontrolle dient, soll mit der Erfolgskontrolle geprüft werden, ob die festgelegten Ziele bzw. die intendierten Wirkungen erreicht worden sind. In der Förderpraxis fehlt es aber oftmals an einer klaren, überprüfbaren Zielformulierung sowie an geeigneten Indikatoren, die den Grad der Zielumsetzung aussagefähig messen können. Im Seminar werden Ansätze und Methoden der Erfolgs- und Zielkontrolle vorgestellt und Wege für ihre Handhabung aufgezeigt. Hilfreich sind dabei auch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, wie zum Beispiel die Kostenvergleichsrechnung oder die Kosten-Nutzen-Analyse, die im Seminar vorgestellt werden.
Beschäftigte von Bewilligungsbehörden, Sachbearbeiter:innen in der Projektumsetzung beim Zuwendungsempfänger. Vorkenntnisse in Bezug auf die Verwendungsnachweisprüfung sind hilfreich.
Text von §§ 7, 23, 44 LHO oder BHO nebst darauf bezogene Verwaltungsvorschriften, Taschenrechner
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Termine
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25.08.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
26.08.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
465,00 €
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