Fachtagung
Themenbereich: Rechnungsprüfung
25. Bundesprüfertage® Berlin: Aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen im Prüfungsalltag: Die Herausforderungen der modernen Rechnungsprüfung
Schwerpunkte
Tagungsinhalte - Alternative Präsenz- oder Online-Fachtagung. Sie haben die Wahl zwischen einer Online-Zuschaltung oder einer Präsenzteilnahme. Alle Vorträge der Präsenztagung werden online übertragen.
- (Stand der Konzeption März 2025 - Änderungen vorbehalten)
Donnerstag, 28.08.2025
09.00 Uhr - Eröffnung und Begrüßung
09.15 Uhr - Die öffentlichen Finanzen im Zeichen der Zeitenwende (Prof. Marcel Fratzscher, PhD)
- Die öffentlichen Finanzen stehen aktuell vor beispiellosen Herausforderungen. Die Zeitenwende, geprägt durch geopolitische Umbrüche, wirtschaftliche Unsicherheiten und gesellschaftliche Transformationsprozesse, stellt Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen auf die Probe. Steigende Ausgaben für Sicherheit, Energie, Digitalisierung und soziale Sicherungssysteme treffen auf stagnierende oder gar rückläufige Einnahmen. Gleichzeitig wächst der Investitionsbedarf in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz. In dieser Situation müssen die Weichen neu gestellt werden: Es braucht eine nachhaltige Finanzpolitik, die kurzfristige Krisenbewältigung und langfristige Zukunftssicherung miteinander in Einklang bringt. Die Debatte um die Schuldenbremse, die Notwendigkeit einer gerechten Steuerverteilung und die Stärkung der kommunalen Finanzkraft stehen dabei im Mittelpunkt. Der Vortrag beleuchtet, wie öffentliche Haushalte in Zeiten tiefgreifender Veränderungen resilient und zukunftsfähig gestaltet werden können.
Schwerpunkte des Vortrags
- Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen in der aktuellen Zeitenwende
- Finanzpolitische Prioritäten: Investitionen sichern, Handlungsfähigkeit erhalten
- Reformbedarf: Steuerverteilung, Konnexitätsprinzip und Bürokratieabbau
- Die Rolle der Schuldenbremse zwischen Haushaltsdisziplin und Zukunftsinvestitionen
- Erwartungen an die Politik: Verlässliche Rahmenbedingungen für nachhaltige öffentliche Finanzen
10.30 Uhr - Sondervermögen und Aufweichung der Schuldenbremse die (neuen) Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter (Michael Esken)
- Bereits der sogenannte ‚alte Bundestag‘ hat mit der verfassungsgebenden Mehrheit tiefgreifende Änderungen für die Gestaltung von Sondervermögen und Schuldenbremse beschlossen. Die neue Bundesregierung hat damit Gestaltungsinstrumente an die Hand bekommen, die auch Auswirkungen auf die Kommunen haben werden. Dies gilt auch für die örtlichen und überörtlichen Prüfungen. Der Vortrag wird den aktuellen Sachstand wiedergeben und, soweit schon möglich, Beispiele für die künftige Prüfung bereitstellen.
Schwerpunkte des Vortrags
- Sachverhaltsdarstellung des aktuellen Standes zum Sondervermögen und zur Schuldenbremse
- Auswirkungen auf die Prüfungseinrichtungen
11.15 Uhr - Kommunikationspause
11.45 Uhr - Podiumsdiskussion. Was kann die Rechnungsprüfung künftig bewirken? Rückblick und Ausblick
12.30 Uhr - Mittagspause
-> Fortsetzung in zwei parallelen Fachforen
-> Praxisforum 1
13.30 Uhr - Zwischen Prüfen und Beraten - neue Herausforderungen für die Rechnungsprüfung (Gerals Jank)
- Demografischer Wandel - komplizierter werdende Rechtsmaterie - neue Anforderungen, z. B. im Bereich Nachhaltigkeit und Datenschutz. Die Verwaltung kurz vor dem Kollaps?! Und dann kommt auch noch die Prüfungsankündigung vom Rechnungshof. Die rein retrospektive Prüfung hat in der Vergangenheit - schon aufgrund des Grundsatzes der Aktenmäßigkeit - nicht selten zu weiterem Aufwand im Bereich der Dokumentations- und Nachweisführung geführt. Neben einer zu Diskussion und Reflexion anregenden Sicht auf die eigene Rolle der Rechnungsprüfung versucht der Vortrag auch anhand von Praxisbeispielen aus Prüfung und Beratung eine mögliche Antwort auf die zentrale Frage zu finden: Wie können Rechnungshöfe zu einer leistungsfähigen Verwaltung beitragen und wie müssten sich hierzu die Rolle und das Selbstverständnis der Rechnungsprüfung verändern.
Schwerpunkte des Vortrags
- Rechnungshof-Botschaften: Prüfungsmitteilung, Beratungsbericht, Wirtschaftlichkeitsbeauftragter
- Ohne Geschäftsprozessoptimierung wird es nicht gehen…
- …aber ohne Digitalisierung auch nicht
- Rechnungshofs-Rolle beim Bürokratieabbau
- Vom Prüfen zum Beraten - Bewusstseins- und Methodenwande
14.30 Uhr - Kommunikationspause
14.50 Uhr - Neue Tools im Werkzeugkasten - wie können Prüfende sie verwenden? (Matthias Warnecke)
- Die Digitalisierung liefert uns dank neuer Techniken innovative Methoden und Tools, deren Einsatz in der örtlichen Rechnungsprüfung die Effektivität und Effizienz der Prüfmaßnahmen deutlich verbessern kann. Insbesondere der Einsatz von Massendatenanalysen kann helfen, die klassische Untersuchung von zufälligen Stichproben abzulösen und den Fokus direkt auf alle „Nadeln im Heuhaufen“ zu richten. Am Beispiel von Process Mining soll deutlich werden, welches Potenzial in der digital gestützten Analyse von Prozessen steckt und wie uns dieses Verfahren helfen kann, echten Nutzen bei der Optimierung von Verwaltungsabläufen zu erzeugen. Ebenso kann KI künftige Prüfungen unterstützen, wenn wir ihre Chancen erkennen und uns auf die Risiken vorbereiten. Dazu gehört auch, dass wir die erforderlichen Skills entwickeln bzw. bei der künftigen Auswahl von Mitarbeitenden berücksichtigen.
Schwerpunkte des Vortrags
- Wie hilft mir das Prüfen mit IT?
- Was muss ich beim Prüfen mit KI besonders beachten?
- Welche Skills brauchen Prüfende in der Zukunft?
-> Praxisforum 2
13.30 Uhr - Wirtschaftlichkeit und Wirkung. Prüfungen sozialer Leistungen als Steuerungsinstrument (Andreas Großmann)
- Der Umfang der sozialen Leistungen umfasst mit 232 Mrd. € über 40% des Bundeshaushalts. Hinzu kommen die notwendigen Personal- und Sachausgaben für die Leistungsgewährung. Bei den Kommunen ist es ähnlich. Die Leistungen sind rechtlich garantiert und rechtsmittelbewehrt. Unser Fokus liegt daher auf der wirtschaftlichen Leistungsgewährung, der IKS- und Geschäftsprozessprüfung. Bei einzelnen Leistungen, insbesondere der Jugendhilfe, liegt der Schwerpunkt auf deren Wirksamkeit.
Schwerpunkte des Vortrags
- Sensibilisierung des Publikums über Finanz- und Fallzahlen
- Es geht nicht (nur) um Geld!
- Wo und wie fange ich an - praxistaugliche Prüfungsansätze
- Sozialprüfung schafft Nutzen und Mehrwert
14.30 Uhr - Kommunikationspause
14.50 Uhr - EU-Beihilfenrecht in der Jahresabschlussprüfung. Risiken erkennen - Sicherheit gewinnen (Dr. Alexander Glock)
- Für kommunale Rechnungsprüfer:innen, staatliche Prüfungsbehörden und Wirtschaftsprüfer:innen hat das EU-Beihilfenrecht in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Der IDW PS 700 verpflichtet zur Prüfung beihilfenrechtlicher Risiken im Rahmen von Jahresabschlüssen - insbesondere mit Blick auf Rückforderungsrisiken oder drohende Schadensersatzansprüche. Der Vortrag vermittelt einen kompakten Überblick über beihilfenrechtlich relevante Problemfelder in der kommunalen Praxis. Im Fokus stehen dabei der Unternehmensbegriff und die Binnenmarktrelevanz im EU-Beihilfenrecht, die Anwendung der (DAWI-)De-minimis-Verordnungen und die Gestaltungsinstrumente des DAWI-Freistellungsbeschlusses sowie der AGVO. Anhand typischer Fallkonstellationen werden praxisnahe Lösungsansätze vorgestellt, um rechtssicher mit potenziellen Beihilfenrisiken umzugehen.
Schwerpunkte des Vortrags
- Wann liegt eine verbotene Beihilfe vor?
- Welche Ausnahmen vom grundsätzlichen Beihilfenverbot gibt es?
- Welche Verfahrensvorgaben macht das EU-Beihilfenrecht?
- Was sind „DAWI“-Tätigkeiten und warum benötigt man eine Trennungsrechnung?
- Welche Prüfungshandlungen ergeben sich aus dem Prüfungsstandard IDW PS 700?
Freitag, 29.08.2025
09.00 Uhr - Improtheater. „Die Revision schlägt zurück Unvorhergesehene Wendungen“
-> Fortsetzung in zwei parallelen Fachforen
-> Praxisforum 1
10.00 Uhr - Prüfung von Zuwendungen und Verwendungsnachweisen. Systematik und Praxisfragen (Susanne Proboscht)
- Die öffentlichen Hand unterstützt Dritte in hohem Maße mit zweckgebundenen Fördermitteln, wenn die Maßnahmen im erheblichen öffentlichen Interesse liegen. Das Spektrum der Förderung ist weit gefächert, entsprechend hoch ist die Summe der Fördermittel, die über Zuwendungen vergeben werden. Nicht nur den Fördermittelgebern kommt hier bei der Prüfung der Verwendung der Gelder eine wichtige Rolle zu, sondern auch dem Zuwendungsempfänger selbst, insbesondere wenn er eine eigene Prüfungseinrichtung unterhält. Ist eine solche vorhanden, hat diese vorab die Nachweise zu prüfen. Dafür ist es unerlässlich, die einschlägigen Bestimmungen und Verfahren zu kennen, um rechtskonform zu handeln.
Schwerpunkte des Vortrags
- Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
- Wie sieht ein bestimmungsgemäßer Nachweis der Zuwendung aus?
- Wie erfolgt die Prüfung des Nachweises? Umfang? Tiefe? Dokumentation?
- Was können die Folgen bei Verstößen sein?
11.00 Uhr - Kommunikationspause
11.30 Uhr - Neue Anforderungen an die Rechnungsprüfung durch die E-Rechnung (Patrick Bardenhagen)
- Was für Verwaltungen schon länger gilt, ist durch das Wachstumschancengesetz seit 2025 auch für Unternehmen Pflicht: Die elektronische Rechnung muss nun verpflichtend angenommen werden. Dadurch steigt ihre Anzahl nun sprunghaft. Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuellen Regelungen zur E-Rechnung sowie zur stufenweisen Pflicht zum Versand von E-(Ausgangs)Rechnungen und stellt die daraus resultierenden Herausforderungen an die Rechnungsprüfung dar.
Schwerpunkte des Vortrags
- Die E-Rechnung und der Zeitplan zur verbindlichen Umsetzung
- Wie verändert sich meine Arbeit als Rechnungsprüfer, wenn Rechnungen nicht mehr in Papierform oder als PDF eingehen, sondern nur noch als E-Rechnung im "strukturierten Datenformat"?
- Besprechung aktueller Fragen aus der Praxis
-> Praxisforum 2
- 10.00 Uhr - Onboarding in der Rechnungsprüfung
11.00 Uhr - Kommunikationspause
11.30 Uhr - Den Gesamtabschluss prüfen - eine Herausforderung für Rechnungsprüfer (Dr. Marc-Alexander Vaubel)
- Die öffentlichen Hand unterstützt Dritte in hohem Maße mit zweckgebundenen Fördermitteln, wenn die Maßnahmen im erheblichen öffentlichen Interesse liegen. Das Spektrum der Förderung ist weit gefächert, entsprechend hoch ist die Summe der Fördermittel, die über Zuwendungen vergeben werden. Nicht nur den Fördermittelgebern kommt hier bei der Prüfung der Verwendung der Gelder eine wichtige Rolle zu, sondern auch dem Zuwendungsempfänger selbst, insbesondere wenn er eine eigene Prüfungseinrichtung unterhält. Ist eine solche vorhanden, hat diese vorab die Nachweise zu prüfen. Dafür ist es unerlässlich, die einschlägigen Bestimmungen und Verfahren zu kennen, um rechtskonform zu handeln.
Schwerpunkte des Vortrags
- Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
- Wie sieht ein bestimmungsgemäßer Nachweis der Zuwendung aus?
- Wie erfolgt die Prüfung des Nachweises? Umfang? Tiefe? Dokumentation?
- Was können die Folgen bei Verstößen sein?
12.30 Uhr Gemeinsame Abschlussdiskussion Ihre Fragen. Unsere Expertinnen antworten
Ende der Tagung gg. 13.00 Uhr
Dozenten und Dozentin für dieses Thema

Dr. Marc-Alexander Vaubel
Dr. Marc-Alexander Vaubel, LL.M., Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung der ETL WRG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft …

Susanne Proboscht
Susanne Proboscht ist seit 1991 nebenberuflich als Dozentin für das Zuwendungsrecht- und Zuwendungsverfahren tätig, seit 2014 auch für das KBW. …

Dr. Alexander Glock
Dr. Alexander Glock, LL.M. (Wisc.), ist Rechtsanwalt und Partner bei SRS Schüllermann und Partner mbB, Dreieich (Hessen). Er leitet dort die …

Sebastian H. Geisler
Sebastian H. Geisler (Ass. iur. und MBA) ist Oberkirchenrat und seit 2015 Leiter des Rechnungsprüfungsamts der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. Als …

Patrick Bardenhagen
Patrick Bardenhagen (Dipl. Kfm. und Master of Science für Betriebswirtschaft) ist Leiter eines Rechnungsprüfungsamtes eines niedersächsischen …

Andreas Großmann
Dipl-Verwaltungswirt (FH) Andreas Großmann leitet als Stadtdirektor das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Er weist inzwischen eine …

Gerald Jank
Gerald Jank ist seit 2016 Mitglied des Rechnungshofs von Berlin und leitet das Prüfungsgebiet, das sich mit den Querschnittbereichen Personal, …

Matthias Warnecke
Matthias Warnecke ist seit 1999 beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) tätig und leitet seit 2018 das Referat für Fach- und IT-Prüfungen im …

Michael Esken
Michael Esken war nach dem Studium der Rechtswissenschaft zunächst als Rechtsanwalt in einer Kanzlei mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht tätig. Im …
Nach dem Bundestag hat am 21. März 2025 auch der Bundesrat mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit einer Reform der Schuldenbremse sowie der Errichtung eines Sondervermögens zugestimmt. Kern der Grundgesetzänderung ist eine erweiterte Ausnahmeregelung für sicherheitsrelevante Ausgaben: Künftig werden Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine nicht mehr auf die Schuldenregel angerechnet - sofern sie ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. Darüber hinaus dürfen die Länder künftig Kredite in Höhe von 0,35 % des BIP aufnehmen. Zugleich wird ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz eingerichtet. Die Mittel stehen für zwölf Jahre zur Verfügung und bleiben außerhalb der Schuldenbremse. 100 Milliarden Euro gehen an die Länder, weitere 100 Milliarden fließen in den Klima- und Transformationsfonds. Diese Neuregelungen haben in der Öffentlichkeit eine heftige Kontroverse ausgelöst. Bedeuten sie eine Befreiung von finanzpolitischen Vorgaben oder werden sie die nachfolgenden Generationen übermäßig belasten? Auf Seiten von Ländern und Kommunen bestehen angesichts der erheblichen Finanzierungsbedarfe - etwa für Bildung, Digitalisierung, Integration und Bevölkerungsschutz - große Erwartungshaltungen, die durch die Reform besser abgedeckt werden sollen.
Die Reformen werden sich auf die Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter auswirken. Angesichts der enormen Größenordnung des Sondervermögens und der Lockerung bisheriger Haushaltsregeln wird der öffentliche und parlamentarische Druck, die Ausgaben umfassend zu kontrollieren und transparent darzustellen, wachsen. Die Rechnungsprüfung muss vermehrt in Richtung einer Ergebnis- und Wirkungsprüfung tätig werden. Dafür wachsen die fachlichen und auch personellen Anforderungen.
Unsere diesjährige Fachtagung wird sich den Auswirkungen der Reform der Schuldenbremse widmen sowie ein breites Spektrum prüfungsrelevanter Fragen, die in der täglichen Prüfungspraxis auftreten, zur Diskussion stellen.
In diesem Jahr wollen wir den Teilnehmer/innen durch ein breites Angebot paralleler Fachforen mehr Möglichkeiten bieten, die sie besonders interessierenden Fachvorträge zu besuchen. Natürlich können Sie im Nachgang auch die Videoaufzeichnungen der anderen Vorträge erhalten.
Wie in den Vorjahren bietet die Tagung zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer:innen, die komplexen Fragen der Praxis zu beantworten. Die Fachtagung richtet sich sowohl an langjährige als auch an erstmalig mit der Fachmaterie befasste Bedienstete.
Leiter:innen und Beschäftigte von Rechnungsprüfungsämtern und anderen Prüfungsbehörden sowie von Rechnungsprüfungsausschüssen
Sie benötigen keine mitzubringenden Arbeitsmittel. Mit der Buchung der Präsenzteilnahme ist keine Buchung der Online-Aufzeichnung verbunden. Sie können nicht an der Präsenztagung teilnehmen? Kein Problem. Sie können die Tagung online verfolgen oder auch eine Aufzeichnung der Fachtagung erwerben. Tragen Sie im Suchfenster RPT25VID ein, wenn Sie das Video erwerben wollen.

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Termine
CODE 0828RPT25
28.08.2025
09:00 bis 16:00 Uhr
29.08.2025
09:00 bis 13:00 Uhr
499,00 €
Hybrid