Hilfen für Asylsuchende – unsere Seminare rund um das AsylbLG
Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Nicht nur Asylbewerber werden von dem AsylbLG erfasst. Erfasst werden neben den Asylbewerbern auch Bewerber, die einen Aufenthaltstitel wegen eines Krieges erhalten oder die sonst aus bestimmten humanitären Gründen im Bundesgebiet lediglich geduldet sind. Unsere Seminare zum AsylbLG vermitteln in systematischer Form Grundkenntnisse, aber auch vertiefende Kenntnisse (z. B. Praxisfragen, Rechtsprechung, Schnittstellen zu anderen SGB, Krankenhilfe).