Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Fortbildungen
Mit dem im Dezember 2016 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) sollen Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden. Ziel ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Im Mittelpunkt steht die Eingliederungshilfe, die als Teilhaberecht gestaltet wird. Wir bieten eine Vielzahl von Seminaren an, die sich an unterschiedliche Zielgruppen auf Seiten der Behörden oder der Leistungserbringer, aber auch an Betreuer:innen und in der Beratung Tätige richten. Neben Seminaren, die einen Gesamtüberblick für Einsteiger:innen bieten, werden auch Schwerpunktthemen angeboten. Hierzu gehören u.a. das allgemeine Leistungsrecht nebst Vorrangfragen, Schnittstellenthemen zu anderen Sozialleistungen, das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren, Problemstellungen in besonderen Wohnformen, Fragen der Sozialraumorientierung, Managementaufgaben in der Eingliederungshilfe und die Erstellung von Fachkonzepten.
Besonders hinweisen möchten wir auf den modular aufgebauten Kompaktkurs Fachkraft Eingliederungshilfe, der in 8 Modulen einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Themen und Fragestellungen bietet. Nach erfolgreichem Abschluss kann ein Hochschulzertifikat erworben werden.