Dienstliche Beurteilungen – das Beurteilungswesen im öffentlichen Dienst unter der Lupe
Unser Referent Dr. Maximilian Baßlsperger über die Praxis und die Stolpersteine bei der dienstlichen Beurteilung. Die mehrteilige Reihe beginnt mit dem Thema Arten der dienstlichen Beurteilung.
Die eingeschlagenen beruflichen Wege und Entwicklungsmöglichkeiten von Beamten stehen in Abhängigkeit zur dienstlichen Beurteilung des Beamten. Sie bildet die Grundlage für die Karriere eines Verwaltungsangehörigen insofern, als dass sie für die dienstliche Verwendung, die Aufgabenübertragung, Zuteilung von Dienstposten und Beförderungschancen herangezogen wird. Der Beurteilung zugrunde liegt das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG, also die Bestenauslese (mehr erfahren Sie dazu im Beitrag: Personalauswahl und Beurteilung von Dr. Baßlsperger).
Nicht selten ist die dienstliche Beurteilung Streitpunkt in Verwaltungen. Vor allem wird angenommen, dass in der praktischen Anwendung der eingesetzten Beurteilungsmaßstäbe subjektive Urteile zum Ausdruck kommen und z.B. nicht nachvollziehbar beurteilt wird. Die Praktikabilität des Beurteilungssystems steht daher sowohl bei den Beamten selbst als auch bei den Personalvertretungen zuweilen in der Kritik. Darauf verweist unser Autor Dr. Baßlsperger diese Woche im Blog.
Referenzpunkt des Beurteilungssystems ist in der Regel das Beamtenrecht mit dem jeweiligen Laufbahnrecht des Bundes und der Länder. Welche Folgen diese Einbettung dienstlicher Beurteilungen in das Beamtenrecht für die Beurteilungspraxis hat, führt Baßlsperger in dieser Woche ebenfalls im Blog aus. Er unterscheidet dafür zudem nach