FamFG - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Das FamFG wurde im Zuge einer grundlegenden Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens 2008 als Bundesgesetz verabschiedet. Es trat zum 01.09.2009 in Kraft. Mit der Schaffung eines „Familiengerichts“ war die Intention verbunden, alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Umgangs- und Sorgerecht zu beschleunigen und die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen im Verfahren zu stärken. In unseren Seminaren wird eingehend auf Probleme des Kindschaftsrechts und von Kindschaftssachen eingegangen. Sie beschäftigen sich u. a. mit
- der Wirkungen des FamFG auf die Arbeit der Jugendämter,
- der gutachterlichen Stellung der Jugendämter,
- den Rechtsmitteln im Kindschaftsrecht,
- Abstammung, elterlicher Sorge und Umgang