Staatsangehörigkeitsrecht - Seminare, Kurse, Weiterbildung
Am 19.01.2024 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen, welche voraussichtlich ab dem 26.06.2024 in Kraft treten wird. Das Gesetz zielt auf eine höhere Einbürgerungsrate durch vereinfachte und beschleunigte Verwaltungsverfahren ab, um sowohl langjährig in Deutschland lebenden Ausländern eine gleichberechtigte Teilhabe und Mitwirkung, als auch ausländischen qualifizierten Fachkräften einen Anreiz für die Einreise und den dauerhaften Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit in Deutschland zu eröffnen. Konkret sollen die Hürden für eine Einbürgerung u. a. durch eine Verkürzung der erforderlichen Voraufenthaltsdauer (bei besonderer Integration auf bis zu 3 Jahre) sowie durch eine Absenkung des nachzuweisenden Sprachniveaus weiter reduziert werden. Ferner ist die Mehrstaatigkeit künftig zulässig. Durch die Gesetzesreform wird sich die Anzahl von Einbürgerungsanträgen noch weiter erhöhen. Aktuell liegen die Bearbeitungszeiten schon oft bei mindestens 12 Monaten.
Alle unsere Seminare zum Staatsangehörigkeitsrecht (mit möglicher Online-Teilnahme) berücksichtigen die aktuelle Reform und ihre Auswirkungen auf die Umsetzungspraxis in den Staatsangehörigkeitsbehörden, Ausländerbehörden, Ordnungsbehörden sowie Bürgerämtern. Unsere fachkompetenten Expert:innen erörtern u. a. die Frage, welche Zeiten in die notwendige Aufenthaltsdauer von fünf Jahren einzurechnen sind, wie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung festzustellen ist und wie mit Prozessoptimierung die Bearbeitungszeiten von Einbürgerungsanträgen beschleunigt werden können.