Fachseminar
Code ORD052
Themenbereich: Ausländerrecht

Das Visumverfahren - Beteiligung der Ausländerbehörde

Schwerpunkte

  • Visumarten
  • Rechtsvorschriften zur Visumerteilung
  • Annullierung, Aufhebung, Verlängerung von Schengenvisa
  • Zustimmungserfordernis der Ausländerbehörde bei nationalen Visa
  • Verfahrensfragen und Versagungsgründe
  • Praktische Fälle aus den Bereichen Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Aufenthalt aus sonstigen Gründen
  • Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden und Auslandsvertretung
  • Rechtsmittelverfahren und Beteiligung der Ausländerbehörden am verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Die Erteilung eines Visums für längerfristige Aufenthalte (nationales Visum) bedarf häufig der vorherigen Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde hat dabei umfangreiche Prüfungspflichten. Das Seminar versetzt Mitarbeitende von Ausländerbehörden, u. a. anhand von praxisnahen Fallbeispielen, in die Lage, Visumfälle rechtssicher zu bearbeiten und bietet gleichzeitig eine Plattform für den fachlichen Austausch.

Beschäftigte von Ausländerbehörden, die neu mit der Materie "Visumverfahren" betraut sind, aber bereits ein Einführungsseminar im Ausländerrecht besucht haben oder über ausländerrechtliche Grundkenntnisse verfügen

Textausgabe zum Ausländerrecht in der jeweils gültigen Fassung (dtv/C.H.Beck oder Walhalla-Verlag)

Kundenservice KBW e. V.

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.

Telefon: (030) 29 33 50 0
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Josefine Oley gern zur Verfügung.

Termine

CODE 0212ORD052-O
12.02.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
13.02.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
450,00 €
Köln
Veranstaltungsort in Nähe des Hauptbahnhofs wird noch bekannt gegeben
Köln
Präsenz
anmelden
CODE 0915ORD052
15.09.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
16.09.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Hybrid
online
Präsenz

Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.